- Alfons Schuhbeck stand vor Gericht
- Er musste sich der Steuerhinterziehung rechtfertigen
- Jetzt ist das Urteil gefallen
Alfons Schuhbeck (73) wurde wegen Steuerhinterziehung angeklagt und jetzt auch schuldig gesprochen. Am 27. Oktober wurde in München das Urteil ausgesprochen. Damit ist klar: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis.
Gefängnisstrafe für Alfons Schuhbeck: So lange wird er eingesperrt
Insgesamt drei Jahre und zwei Monate muss Alfons Schuhbeck nun absitzen, berichtet „Focus“. Der Starkoch wurde in 21 Fällen für schuldig gesprochen. Neben seiner Haftstrafe muss er außerdem eine Rückzahlung von einer Million Euro leisten.
Schon vor wenigen Jahren wurde der Vorwurf der Steuerhinterziehung bekannt. Im Sommer wurde der Prozess gegen Schuhbeck zugelassen. Jetzt ist das Urteil gefallen.