Die Steuererklärung 2025 bringt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viele Möglichkeiten, Ausgaben ohne große Belegsammlung geltend zu machen. Wer systematisch Pauschalen nutzt und typische Fehler vermeidet, entlastet das eigene Budget – gerade für Menschen mit Pflegeaufgaben, Behinderung oder hoher Wohnbelastung ist das spürbar. Neben dem bekannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es mehrere feste Beträge und Vereinfachungsregeln, die das Finanzamt akzeptiert. Hinzu kommt ein Detail, das viele unterschätzen: Zu früh auf ganze Euro zu runden kann über die Höhe der Erstattung entscheiden und im Extremfall dreistellige Summen kosten, wie ein Steuervergleich von Welt zeigt.
Fünf wichtige Pauschalen für 2025
Bereits bei der Kontoführung sind ohne Beleg 16 Euro als Werbungskosten drin, wenn die Anlage N abgegeben wird, meldet wmn.de. Kernstück bleibt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2025), der einmal pro Person automatisch abgezogen wird. Wer mehrere Jobs hat, sollte zusätzliche berufliche Kosten beim Nebenjob gesondert ansetzen, damit sie nicht im Pauschbetrag „untergehen“, so wmn.de. Für Heimarbeit können bis zu 20 Prozent der monatlichen Telefon- und Internetkosten, maximal 20 Euro pro Monat, berücksichtigt werden. Aufs Jahr ergibt das bis zu 240 Euro pauschale Aufwendungen, ohne jede Einzelabrechnung. Bei Dienstreisen kommen Verpflegungspauschalen von 14 Euro ab 8 Stunden und 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit hinzu; An- und Abreisetage zählen ebenfalls mit 14 Euro.
Pflegepauschbetrag entlastet pflegende Angehörige
Wer Angehörige, Freunde oder Nachbarn unentgeltlich zu Hause pflegt, kann einen Pflegepauschbetrag beanspruchen. Ab Pflegegrad 2 werden 600 Euro jährlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bei Pflegegrad 3 sind es 1.100 Euro, bei Pflegegrad 4 sogar 1.800 Euro, wie utopia.de berichtet. Der Betrag wird in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen und steht auch dann zu, wenn keine Verwandtschaft besteht. Pflegen mehrere Personen dieselbe erkrankte Person, müssen sie sich den Pauschbetrag teilen. Gerade für pflegende Berufstätige reduziert die steuerliche Entlastung die finanzielle Mehrbelastung durch Fahrten, Hilfsmittel oder zusätzlichen Haushaltseinsatz. Wichtig ist, dass die Pflege tatsächlich regelmäßig und ohne Entgelt erfolgt; eine reine organisatorische Unterstützung reicht dafür nicht aus.
Behinderung, doppelte Haushaltsführung und Nebenkosten nutzen
Menschen mit anerkannter Behinderung können bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen, der von 384 bis zu 2.840 Euro bei einem GdB von 100 reicht. Er wird ebenfalls über die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ beantragt und gilt rückwirkend ab Antragstellung beim Versorgungsamt, erläutert utopia.de. Wer aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führt, setzt Unterkunftskosten bis 1.000 Euro im Monat, Hausrat und Möbel pauschal bis 5.000 Euro sowie wöchentliche Heimfahrten und Umzugskosten über die Anlage „N-Doppelte Haushaltsführung“ an. Für Mieterinnen und Mieter lohnen ein Blick in die Betriebskostenabrechnung: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können zu 20 Prozent berücksichtigt werden, bis 4.000 bzw. 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr.
Richtig runden: Warum 5 Cent teuer werden können
Ein oft übersehener Punkt ist das Runden von Beträgen. Offizielle Anleitungen zur Einkommensteuer erklären: Cent-Beträge sind nach Addition der Einzelposten zu Gunsten der Steuerpflichtigen auf volle Euro zu runden – Ausgaben werden aufgerundet, Einnahmen abgerundet, wie ifo Institut zitiert. Wer bereits bei jedem Beleg abrundet, summiert über viele Positionen schnell 20 oder 30 Euro Verlust. Bleiben die Werbungskosten dadurch knapp unter 1.230 Euro, wirkt nur der Pauschbetrag, und die mühsam gesammelten Belege bringen keinen Zusatzvorteil. Ein von Welt ausgewerteter Fall zeigt: Schon 20 Belege mit jeweils 0,49 Euro zu wenig führen zu knapp 10 Euro Differenz – bei 30 Prozent Steuersatz gehen hier direkt 3 Euro Erstattung verloren, bei höheren Summen schnell deutlich mehr. Digitale Steuerprogramme helfen, alle Centbeträge exakt zu erfassen und erst am Ende korrekt zu runden.