Die Mütterrente III ändert ab 1. Januar 2027 die Regeln für Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente. Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern erhalten künftig bis zu 36 statt bisher 30 Monate angerechnet. Das entspricht je Kind einem zusätzlichen halben Entgeltpunkt. Beim seit 1. Juli 2026 gültigen Rentenwert von 42,52 Euro ergibt das rechnerisch 21,26 Euro mehr Bruttorente im Monat pro Kind. Profitieren können nicht nur Mütter, sondern auch Väter, sofern ihnen die Erziehungszeiten im Rentenkonto zugeordnet sind. Rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner könnten von der Neuregelung erfasst werden.
21,26 Euro pro Kind: So fällt das monatliche Plus aus
Die zusätzliche Anrechnung bringt pro anspruchsberechtigtem Kind ein halbes Jahr mehr Kindererziehungszeit. Daraus ergeben sich bei zwei Kindern 42,52 Euro, bei drei Kindern 63,78 Euro und bei vier Kindern 85,04 Euro mehr Brutto im Monat. Wie Lr-online berichtet, handelt es sich dabei um eine Rechnung auf Basis des aktuellen Rentenwerts. Der tatsächliche Betrag bei der ersten Auszahlung steht noch nicht fest, weil der Rentenwert bis 2028 weiter angepasst werden kann. Für ein Kind können damit insgesamt bis zu drei Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden.
Auszahlung 2028: Nachzahlung für das Jahr 2027 vorgesehen
Trotz Start der Regelung Anfang 2027 kommt das Geld erst später an. Grund ist der technische Aufwand bei der Neuberechnung vieler Renten. Wer bereits vor Januar 2028 Rente bezieht oder wessen Rentenbeginn davor liegt, soll die Ansprüche für 2027 nachgezahlt bekommen. Wer erstmals ab Januar 2028 in Rente geht, bekommt die zusätzlichen Zeiten direkt in die Rentenberechnung einbezogen. Nach Berechnungen, über die Mainpost schrieb, läge die Nachzahlung für 2027 bei einem Kind bei 255,12 Euro, bei drei Kindern bei 765,36 Euro und bei fünf Kindern bei 1275,60 Euro.
36 statt 30 Monate: Warum die Regel geändert wird
Hinter der Reform steht die Angleichung zwischen älteren und jüngeren Jahrgängen. Für ab 1992 geborene Kinder konnten schon bisher bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt werden, für früher geborene Kinder nur bis zu 30 Monate. Künftig gelten in beiden Fällen bis zu 36 Monate. Finanziert wird die Mütterrente aus Steuermitteln. Die Deutsche Rentenversicherung erklärte dazu: „Dies ist sachgerecht, da für diese Leistungen keine Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt wurden und die besondere Berücksichtigung der Kindererziehung bei der Rente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist“, so die Deutsche Rentenversicherung laut Infranken.
Automatische Anpassung: Wann Betroffene doch prüfen sollten
In den meisten Fällen ist kein neuer Antrag nötig. Wer bereits Rente bezieht, soll die Neuberechnung automatisch erhalten. Das gilt auch für Versicherte, deren Kindererziehungszeiten schon im Rentenkonto gespeichert sind. Fehlen Einträge, werden sie spätestens bei der Rentenantragstellung geprüft. Wichtig ist zudem der Blick auf den Nettobetrag: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie je nach persönlicher Lage Steuern können das Plus mindern. Außerdem kann die höhere Rente bei einkommensabhängigen Leistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld berücksichtigt werden. Auch bei Witwen- und Witwerrenten kann die Einkommensanrechnung steigen.