Hohe Mieten und steigende Lebenshaltungskosten belasten viele Haushalte, die keine klassischen Sozialleistungen beziehen. Das Wohngeld soll genau diese Lücke schließen und Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten entlasten. Mit der Reform zu „Wohngeld Plus“ im Januar 2023 wurde der Empfängerkreis stark ausgeweitet. Seitdem können deutlich mehr Mietende und Eigentümer:innen, die ihr Zuhause selbst nutzen, einen Zuschuss erhalten. Ein digitaler Rechner der Bundesregierung ermöglicht eine erste Einschätzung, ob und in welcher Größenordnung Unterstützung infrage kommt, bevor der formale Antrag gestellt wird.

1,2 Millionen Haushalte profitieren von Wohngeld Plus

Vor der Reform erhielten nach Regierungsangaben rund 650.000 Haushalte Wohngeld, bis Ende 2023 stieg die Zahl auf etwa 1,2 Millionen – das entspricht knapp 3 Prozent aller Hauptwohnsitze in Deutschland, meldet utopia.de. Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche Zuschuss bei rund 290 Euro im Monat.

Anspruch haben Haushalte, deren Einkommen knapp über der Grundsicherungsgrenze liegt, die aber keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen. Begünstigt werden sowohl Menschen zur Miete als auch Eigentümer:innen von Wohnungen oder Häusern, sofern sie ihren Wohnraum selbst bewohnen.

Gerade für Familien, Alleinerziehende und RentnerInnen mit kleiner Rente kann der Zuschuss die monatliche Budgetplanung spürbar entlasten.

Wohngeld-Rechner des Bundes als Orientierung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt online einen Wohngeld-Rechner bereit, berichtet bmwsb.bund.de. Dort lassen sich Eckdaten zu Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten eingeben, um unverbindlich zu kalkulieren, ob ein Anspruch bestehen könnte und in welcher Höhe die Leistung liegen mag.

Die Berechnung dient ausdrücklich nur zur Orientierung, eine verbindliche Entscheidung trifft ausschließlich das zuständige Wohngeldamt. Antragsformulare gibt es bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Die Sachbearbeitung vor Ort bietet auch Beratung zu benötigten Unterlagen und Fristen. Die Aufwendungen für die umfangreiche Reform tragen Bund und Länder jeweils zur Hälfte.

Drei Kernfaktoren bestimmen die Wohngeldhöhe

Für die Förderung sind drei Größen entscheidend: Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und die zuschussfähige Miete oder Belastung. Diese Faktoren fließen sowohl in den Onlinerechner als auch in die spätere Entscheidung des Wohngeldamts ein. Das Jahreseinkommen wird auf Basis des Einkommensteuergesetzes ermittelt.

Maßgeblich sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte nach § 2 Absatz 1 und 2 EStG, ergänzt um pauschal besteuerte Sachzuwendungen und Minijob-Löhne. Außerdem werden definierte steuerfreie Einnahmen einbezogen. Beim Lohn mindern Werbungskosten – mindestens 1.230 Euro pro Jahr – das anrechenbare Einkommen.

Für steuerpflichtige Renten gilt eine Pauschale von 102 Euro jährlich, zusätzlich können Kinderbetreuungskosten bis 4.000 Euro je Kind und Jahr abgesetzt werden.

Welche Wohnkosten angesetzt werden – Miete und Belastung

Beim Wohngeldantrag zur Miete zählt die monatliche Bruttokaltmiete. Sie umfasst Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten, etwa für Wasser, Straßenreinigung, Müllentsorgung, Gebäudeversicherung und Grundsteuer. Nicht einbezogen werden Heiz- und Warmwasserkosten, Garagen- oder Stellplatzmiete sowie Vergütungen für zusätzliche Betreuungs- oder Serviceleistungen.

Wer im Eigentum wohnt, gibt die monatliche finanzielle Belastung an: Dazu gehören Zins- und Tilgungsraten für Kredite zum Bau, Erwerb oder zur Verbesserung der Immobilie, eine Pauschale für Instandhaltungs- und Betriebskosten von 36 Euro je Quadratmeter im Jahr, Grundsteuer und Verwaltungskosten.

Für HeimbewohnerInnen gilt jeweils der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag als Miete. Für selbst genutzte Wohnungen in größeren Mehrfamilienhäusern wird ein Mietwert angesetzt, der sich an vergleichbarem Wohnraum orientiert oder notfalls geschätzt wird, erläutert utopia.de.