Viele Haushalte mit niedrigen Einkommen haben mit steigenden Mieten und Nebenkosten zu kämpfen. Für sie ist das Wohngeld ein wichtiger Zuschuss, um die Wohnkosten zu tragen. Zum 1. Januar 2025 wurde die Leistung turnusgemäß angepasst – im Durchschnitt um rund 30 Euro pro Monat, also etwa 15 Prozent. Die neuen Höchstbeträge für die Miete gelten bis Ende 2026 fort, eine gesonderte Anhebung im Jahr 2026 ist daher nicht vorgesehen. Die Grundlage bildet das Wohngeldgesetz, das eine regelmäßige Anpassung im Zwei-Jahres-Rhythmus vorsieht, meldet gegen-hartz.de.
Wohngeld-Erhöhung 2025: Plus 30 Euro im Schnitt
Die Anhebung zum Jahresbeginn 2025 sollte sicherstellen, dass die Verbesserungen aus der Wohngeld-Plus-Reform von 2023 real ankommen. Hintergrund sind gestiegene Mieten, höhere Einkommen und die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Nach Angaben des Bundesbauministeriums wird damit verhindert, dass Beschäftigte oder Rentner mit geringem Einkommen wegen höherer Wohnkosten in den Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung rutschen, berichtet chip.de. Die Wohngeldtabelle mit den neuen Höchstbeträgen für Miete und Belastung bei selbstgenutztem Eigentum gilt einheitlich für 2025 und 2026.
Einkommensgrenzen und Vermögensfreibeträge im Überblick
Ein Anspruch besteht nur, wenn sowohl Einkommen als auch Vermögen unter bestimmten Schwellen bleiben. Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Mietstufe und Haushaltsgröße. Für eine alleinstehende Person in Mietstufe III liegt die Grenze bei rund 1.300 Euro netto im Monat. Hinzu kommen Vermögensfreibeträge: Einzelpersonen dürfen bis zu 60.000 Euro besitzen, für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 30.000 Euro. Berücksichtigt werden Bargeld, Kontoguthaben, Sparanlagen und Immobilien. Notwendige Altersvorsorge kann privilegiert sein. In vielen Städten wie Dortmund, Dresden, Essen oder Wuppertal (Mietstufe 3) greifen damit andere Grenzen als etwa in Berlin oder Bremen (Mietstufe 4).
Dynamisierung: Nächste Anpassung erst 2027
Das Wohngeld ist gesetzlich dynamisiert. § 43 Absatz 1 WoGG regelt, dass die Leistung alle zwei Jahre an Preis- und Mietentwicklung angepasst wird. Die jüngste Anpassung erfolgte am 1. Januar 2025, weshalb 2026 keine zusätzliche Erhöhung ansteht. Die nächste reguläre Neuberechnung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, so gegen-hartz.de unter Verweis auf das Bundesbauministerium. Ziel ist, die reale Kaufkraft der Unterstützung stabil zu halten und zugleich Planungssicherheit für Haushalte und öffentliche Kassen zu schaffen. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus, in der Regel am letzten Werktag, damit das Geld zum Monatsanfang zur Verfügung steht.
Wohngeld-Plus: Durchschnittlich 370 Euro im Monat
Mit Wohngeld-Plus wird nicht nur die Kaltmiete gefördert, sondern auch die Heizkostenbelastung einbezogen. Im Durchschnitt erhalten Berechtigte etwa 370 Euro pro Monat als Zuschuss zu Miet- und Heizkosten, berichtet gegen-hartz.de. Die Leistung richtet sich vor allem an Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente, Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen, Beschäftigte im Niedriglohnbereich, Studierende ohne BAföG sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Wichtig ist: Es kann entweder Wohngeld oder Bürgergeld bezogen werden, eine Kombination ist ausgeschlossen. Wer sehr wenig oder gar kein Einkommen hat, muss daher in der Regel Bürgergeld beantragen. Für Familien kann zusätzlich ein Kinderzuschlag in Betracht kommen.