Viele Menschen gehen erst dann in die Praxis, wenn Beschwerden auftreten. Dabei übernehmen gesetzliche Krankenkassen zahlreiche Untersuchungen zur Früherkennung, die Krankheiten oft in einem frühen Stadium erfassen. Hausärztin Maren Sommer aus Hamburg erlebt laut zdfheute.de häufig, dass Termine erst bei Schmerzen vereinbart werden. „So können Krankheiten in einem frühen Stadium erkannt und behandelt werden", so Maren Sommer laut zdfheute.de. Welche Leistungen bezahlt werden, ist in Richtlinien festgelegt; einzelne Kassen finanzieren darüber hinaus zusätzliche Angebote.
Frauen ab 20: PAP-Test, Mammographie, Darmvorsorge
Für Frauen beginnt die Krebsfrüherkennung früh. Ab 20 Jahren gibt es jährlich eine Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs, zwischen 20 und 34 mit PAP-Abstrich jedes Jahr. Ab 35 folgt die Kombination aus PAP- und HPV-Test im Dreijahresrhythmus. Ab 30 gehört das jährliche Abtasten der Brust dazu, zwischen 50 und 75 die Mammographie alle zwei Jahre.
Ab April 2025 können Frauen ab 50 außerdem zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren nutzen; alternativ ist alle zwei Jahre ein Stuhltest möglich, informiert die Verbraucherzentrale.
Männer ab 45: Prostata-Check, Hautscreening, Koloskopie
Auch für Männer gibt es feste Ansprüche. Zwischen 18 und 35 steht ein einmaliger Gesundheits-Check-up auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Nierenleiden zu. Ab 35 ist alle drei Jahre ein erweiterter Check vorgesehen, einschließlich einmaligem Bluttest auf Hepatitis B und C sowie Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre.
Mit 45 startet die jährliche Untersuchung auf Prostata- und Genitalkrebs. Ab 50 gelten bei der Darmkrebsvorsorge dieselben Regeln wie für Frauen: zwei Koloskopien im Abstand von zehn Jahren oder ein regelmäßiger Stuhltest.
Kinder und Zähne: U1 bis U9, J1 und Bonusheft
Bei Kindern übernehmen die Kassen die U-Untersuchungen U1 bis U9 sowie die Jugenduntersuchung J1. Hinzu kommen zwischen sechs Monaten und sechs Jahren sechs Termine zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Von 6 bis 18 Jahren ist die Zahnvorsorge einmal pro Kalenderhalbjahr vorgesehen.
Laut Finanztip sind zusätzliche Untersuchungen wie U10, U11 und J2 keine regulären Kassenleistungen, werden aber teils freiwillig erstattet. Ab zwölf Jahren lohnt sich zudem das Bonusheft: Mit lückenlosen Einträgen steigt der Zuschuss für Zahnersatz von 60 auf bis zu 75 Prozent.
Impfungen, Schwangerschaft und Erinnerungsservice
Zu den bezahlten Standardleistungen gehören außerdem Schutzimpfungen. Für Erwachsene werden etwa Auffrischungen gegen Diphtherie und Tetanus alle zehn Jahre übernommen, ab 60 auch Impfungen gegen Influenza, Pneumokokken und Gürtelrose.
In der Schwangerschaft sind regelmäßige Kontrollen, drei Basis-Ultraschalle sowie ab der 25. Woche ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes vorgesehen. Weil es für viele Termine keine automatische Einladung gibt, sollten Versicherte selbst Fristen im Blick behalten. Viele Krankenkassen bieten dafür digitale Erinnerungsservices im Online-Konto an.