Stirbt ein Elternteil oder sogar beide Eltern, springt die gesetzliche Rentenversicherung mit einer finanziellen Unterstützung für Kinder ein. Diese Leistung heißt Waisenrente; lebt noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil, handelt es sich um eine Halbwaisenrente. Grundlage ist, dass der verstorbene Elternteil in der Regel mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall entfällt diese Hürde, meldet die Deutsche Rentenversicherung. Anspruch besteht nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für adoptierte, Stief- und Pflegekinder sowie unter bestimmten Bedingungen für Enkel und Geschwister, wenn sie im Haushalt der verstorbenen Person lebten oder überwiegend von ihr versorgt wurden.

Anspruchsgruppen und Altersgrenzen im Detail

Zur Waisenrente zählen sowohl Leistungen für Voll- als auch für Halbwaisen. Minderjährige bis zum 18. Geburtstag erhalten die Zahlung grundsätzlich ohne weitere Bedingungen. Darüber hinaus kann die Unterstützung bis zum 27. Lebensjahr laufen, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung mit mehr als 20 Wochenstunden, ein Studium oder ein gesetzlich anerkannter Freiwilligendienst vorliegt. Auch bei einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die ein eigenständiges Auskommen verhindert, bleibt der Anspruch bestehen, berichtet t-online.de. Kurze Übergangsphasen sind erlaubt: Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gelten maximal vier Monate als unschädlich, sonst ruht die Leistung und setzt erst bei Beginn der nächsten Ausbildung wieder ein.

Höhe der Waisenrente und typische Beträge

Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent der Rente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte, zuzüglich eines individuellen Zuschlags, der sich nach den rentenrechtlichen Zeiten richtet. Für Halbwaisen werden 10 Prozent dieser fiktiven Rente angesetzt. 2020 lag die durchschnittliche Zahlung an Vollwaisen bei rund 428 Euro im Monat, für Halbwaisen bei etwa 204 Euro, so t-online.de. Laut Deutsche Rentenversicherung erhielten 2021 rund 285.000 Betroffene eine Halbwaisenleistung mit durchschnittlich knapp 316 Euro monatlich. Stirbt die versicherte Person früh, wird die Leistung gemindert: Bei Tod vor Erreichen eines gesetzlich festgelegten Alters werden pro Monat ein Abschlag von 0,3 Prozent und insgesamt maximal 10,8 Prozent abgezogen.

Antragstellung: Online, schriftlich oder persönlich

Die Unterstützung wird nicht automatisch bewilligt, sondern muss beantragt werden. Zuständig ist jeweils der Rentenversicherungsträger am Wohnort. Für Halbwaisen existiert das Formular R0610, das online heruntergeladen oder in einer Beratungsstelle abgeholt werden kann. Benötigt werden neben dem Antragsformular ein Ausweisdokument, die Sterbeurkunde sowie bei volljährigen Waisen ein Ausbildungs‑ oder Studiennachweis beziehungsweise eine Bestätigung über den Freiwilligendienst, erläutert ihre-vorsorge.de. Der Antrag kann online mit Upload der Unterlagen, schriftlich per Post oder nach Terminvereinbarung im Beratungsgespräch gestellt werden. Vor dem 15. Geburtstag übernimmt dies der gesetzliche Vormund, danach kann die Waise selbst unterschreiben.

Laufzeit, Nachweise und praktische Tipps

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu drei Monate. Rückwirkend können Zahlungen für höchstens zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat geleistet werden, meldet mainpost.de. Wichtig für Abiturienten: Mit dem Ende der Schulzeit kann auch die Waisenleistung enden, sofern keine Anschlussausbildung oder kein Freiwilligendienst nachgewiesen wird. Die Versicherungsträger informieren Betroffene einige Monate vor einem möglichen Wegfall schriftlich über benötigte Unterlagen, so die Deutsche Rentenversicherung. Einkommen der Waise wird seit 2015 nicht mehr auf die Leistung angerechnet; ein Nebenjob oder eine Ausbildung mit Vergütung führt daher nicht zur Kürzung. Wer Unsicherheiten zu Fristen oder Unterlagen hat, sollte frühzeitig einen Beratungstermin vereinbaren.