Zum Jahreswechsel und den folgenden Monaten treten mehrere Regelungen in Kraft, die den Alltag vieler Menschen direkt beeinflussen. Neben Anpassungen bei Bahnpreisen und Fahrplänen kommen neue Rechte im Online-Handel hinzu, außerdem werden Krankenkassenbeiträge und Energieabrechnungen transparenter gestaltet. Auch für Beziehende einer Erwerbsminderungsrente ändern sich Abläufe und Berechnungsmethoden. Wer seine Verträge, Abos und Versicherungen rechtzeitig prüft, kann Mehrkosten vermeiden oder von besseren Konditionen profitieren, meldet wmn.de. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Widerrufsbutton in Online-Shops ab Juni 2026
Ab Mitte 2026 müssen alle Online-Händler einen gut sichtbaren Widerrufsbutton auf ihren Webseiten integrieren. Mit einem Klick soll sich ein Vertrag elektronisch zurückziehen lassen, ohne lange Formulare oder umständliche Schreiben. Laut wmn.de riskieren Anbieter, die die Vorgabe ignorieren oder den Button verstecken, Abmahnungen und verlängerte Widerrufsfristen. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Online-Abschlüsse lassen sich einfacher und rechtssicher rückgängig machen, wenn Produkte nicht gefallen oder versehentlich bestellt wurden. Gerade bei Abos und teureren Anschaffungen kann die neue Schaltfläche bares Geld sparen.
Krankenkassenbeiträge 2026 und höherer Freibetrag
Für gesetzlich Versicherte werden zum Jahreswechsel die Zusatzbeiträge der Krankenkassen neu festgelegt. Prognosen gehen von einem durchschnittlichen Satz um 2,5 Prozent aus. Wichtig für Betriebsrentnerinnen und -rentner: Der monatliche Freibetrag steigt auf 187 Euro. Auf diesen Teil der Betriebsrente fallen keine Krankenkassenbeiträge an, was die Nettoauszahlung spürbar verbessern kann. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Versicherte dürfen dann zu einer anderen Kasse wechseln, ohne Nachteile beim Leistungsumfang hinnehmen zu müssen. Ein sorgfältiger Vergleich der Tarife lohnt sich daher besonders.
Bahn: Neuer Winterfahrplan und steigende Flexpreise
Mit dem Winterfahrplan 2025/2026 erweitert die Deutsche Bahn ihr Fernverkehrsangebot auf wichtigen Strecken. ICE-Sprinter sollen häufiger zwischen Berlin und Stuttgart sowie zwischen Hamburg und Frankfurt rollen, auch die Direktverbindungen München–Berlin werden ausgebaut, so wmn.de. Parallel dazu ändern sich die Ticketpreise: Flexpreise steigen um 5,9 Prozent, die BahnCard 100 verteuert sich um 6,6 Prozent. Dagegen bleiben BahnCard 25, BahnCard 50 sowie Super Sparpreis und Sparpreis stabil. Wer Fahrten noch vor dem Fahrplanwechsel bucht, kann sich nach Angaben des Portals die alten Konditionen sichern – auch für Reisen, die erst später stattfinden.
Integrierter Erwerbsminderungszuschlag und mehr Transparenz bei Energie
Für rund drei Millionen Menschen mit Erwerbsminderungsrente wird der bisher separate Zuschlag in die reguläre Zahlung eingebaut. Die Berechnung erfolgt über Entgeltpunkte, die bis Ende November 2025 entstanden sind. Betroffen sind vor allem Personen, deren Leistung zwischen 2001 und 2018 erstmals bewilligt wurde. Die Umstellung läuft automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich; kleinere Nachzahlungen sind möglich. Da der Zuschlag künftig als Bestandteil der regulären Zahlung gilt, beeinflusst er auch Bürgergeld, Grundsicherung und Hinterbliebenenrenten. Zusätzlich müssen Energieversorger künftige Preiserhöhungen deutlich begründen und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen, was den Anbieterwechsel erleichtert.