Wer 2026 zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat verdient, arbeitet im Übergangsbereich, oft Midijob genannt. In diesem Korridor zahlen Beschäftigte geringere Sozialbeiträge, der Arbeitgeber trägt seinen regulären Anteil. Für die spätere Rente zählt trotzdem das volle Bruttoentgelt. Ab 2.000 Euro greift dann auch für Arbeitnehmer wieder der volle Beitragsanteil. Für Verbraucher ist das vor allem bei Gehaltserhöhungen wichtig, weil ein Plus auf dem Lohnzettel je nach Schwelle sehr unterschiedlich im Netto ankommt. Auszubildende fallen nicht unter diese Regelung.

603,01 bis 2.000 Euro: Beitragsbasis sinkt, Rentenanspruch bleibt voll

Im Übergangsbereich wird der Arbeitnehmeranteil nicht aus dem tatsächlichen Lohn berechnet, sondern aus einer niedrigeren Beitragsbasis. Sie ergibt sich aus 2.000 geteilt durch 1.397, multipliziert mit dem Entgelt abzüglich 603 Euro. Der Faktor F für den Arbeitgeberanteil beträgt seit dem 1. Januar 2026 0,6619. Für die Altersvorsorge ist der entscheidende Punkt ein anderer: Bei der Rentenberechnung zählt das tatsächliche Brutto und nicht die abgesenkte Bemessungsgrundlage. Wer in diesem Bereich arbeitet, erkauft sich also kein Minus bei den Rentenansprüchen.

1.500 Euro brutto: 46,94 Euro weniger Beitrag im Modell

Die Musterrechnung arbeitet mit Alleinstehenden ohne Kinder in Steuerklasse I und einem Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Der volle Arbeitnehmeranteil liegt dabei bei 21,75 Prozent, zusammengesetzt aus 7,3 Prozent Krankenversicherung, 1,45 Prozent Zusatzbeitrag, 2,4 Prozent Pflegeversicherung, 9,3 Prozent Rentenversicherung und 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung. Bei 1.500 Euro brutto zahlen Beschäftigte im Übergangsbereich 279,31 Euro statt 326,25 Euro. Das sind 46,94 Euro weniger. Bei 1.000 Euro beträgt die Ersparnis 93,88 Euro. Lohnsteuer fällt bei 1.500 Euro in diesem Modell erst mit 9,25 Euro an.

100 Euro mehr Lohn: Bei 2.100 Euro bleiben 58,91 Euro netto

Die Entlastung hat eine Gegenbewegung: Innerhalb des Bereichs steigen die Arbeitnehmerbeiträge schneller als das Gehalt. Im Modell fließen von 100 Euro zusätzlichem Bruttoverdienst dort 31,14 Euro in die Sozialversicherung, oberhalb von 2.000 Euro sind es 21,75 Euro. Wer von 1.900 auf 2.000 Euro brutto steigt, behält netto 50,28 Euro. Beim Schritt von 2.000 auf 2.100 Euro bleiben 58,91 Euro. Ein Absinken des Nettolohns bei höherem Brutto gibt es dabei nicht. Bei exakt 2.000 Euro brutto bleiben nach 435 Euro Sozialbeiträgen und 88,16 Euro Lohnsteuer 1.476,84 Euro übrig.

Drei Prozent mehr Lohn: Die kalte Progression bremst das Netto

Neben den Beiträgen wirkt die Einkommensteuer. Ein angenommenes Plus von drei Prozent bringt bei 2.000 Euro brutto 60 Euro mehr Lohn, netto kommen davon 35,45 Euro an; das Netto wächst damit um 2,4 Prozent. Bei 3.000 Euro bleiben von 90 Euro Erhöhung 50,68 Euro. Bei 1.800 Euro sind es von 54 Euro nur 28,10 Euro, weil dort zusätzlich die Beitragsrampe wirkt. Für 2027 ist eine Steuerreform im Verfahren: Der Grundfreibetrag soll von 12.348 auf 12.564 Euro steigen, 2028 dann auf 12.900 Euro. Zwischen 17.800 und 70.600 Euro soll der Tarif etwas flacher verlaufen; der Entwurf lag seit dem 8. Oktober in den Ausschüssen.