Die Bundesregierung hat sich auf eine Einkommensteuerreform geeinigt, die ab 1. Januar 2027 greifen soll. Geplant ist eine jährliche Entlastung von bis zu zehn Milliarden Euro, deutlich weniger als frühere Modelle mit 17,2 oder 28 Milliarden Euro. Für viele Haushalte zählt vor allem, was netto übrig bleibt: Der Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro steigen, das Kindergeld auf 272 Euro und der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro. Laut wmn.de sollen damit vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien entlastet werden.

Grundfreibetrag bis 2028 bei 12.900 Euro

Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 12.348 Euro und schützt das Existenzminimum vor der Besteuerung. Künftig soll dieser Betrag in zwei Stufen angehoben werden. Auch der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen vieler Beschäftigter automatisch verringert. Für Eltern kommt mehr Kindergeld hinzu. Zusätzlich wird der Kinderfreibetrag angehoben; derzeit liegt er bei 6.828 Euro plus 2.928 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Das Finanzamt prüft weiter automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag im Einzelfall günstiger ist.

600 Euro Plus für eine Familie mit 60.000 Euro

Nach Beispielrechnungen des Bundesfinanzministeriums könnte eine vierköpfige Familie mit 60.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen ab 2028 über 600 Euro mehr im Jahr zur Verfügung haben. Von den Tarifänderungen profitieren zudem Selbstständige und Personenunternehmen, da auch sie Einkommensteuer zahlen. Allerdings sind die Endbeträge noch nicht abschließend fixiert. Finanzminister Lars Klingbeil sagte, es müsse noch „sehr viel gerechnet werden", laut br.de. Damit ist klar: Die Richtung steht, die genaue gesetzliche Ausgestaltung folgt erst mit dem weiteren Verfahren im Kabinett und Bundestag.

Reichensteuer ab 250.000 Euro, Spitze erst ab 70.600 Euro

Beim Spitzensteuersatz ändert sich für viele Gutverdiener wenig. Die 42 Prozent greifen künftig erst ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen statt bisher bei rund 69.879 Euro. Deutlichere Änderungen gibt es bei sehr hohen Einkommen. Die Reichensteuer wird künftig gestaffelt: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro. Wichtig ist dabei ein oft missverstandener Punkt: Der höhere Satz gilt nur für den Teil des Einkommens oberhalb der jeweiligen Grenze. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel nannte die Einigung „gerecht", so Andreas Dressel laut wmn.de.

Handwerkerbonus sinkt, Minijobs werden teurer

Zur Finanzierung sieht das Paket auch Einschnitte vor. Der Handwerkerbonus soll von maximal 1.200 auf 900 Euro pro Jahr sinken, der anrechenbare Satz fällt von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten. Das trifft Eigentümer und Mieter, die Arbeiten im eigenen Zuhause steuerlich geltend machen wollen. Zudem steigt der Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent, was diese Jobs für Arbeitgeber verteuern kann. Ifo-Präsident Clemens Fuest hält die Reform insgesamt dennoch für einen Beitrag gegen die Wirtschaftsflaute, kritisiert aber fehlende Einsparungen bei Staatsausgaben, wie br.de berichtet.