Die Bundesregierung will die Einkommensteuer zum 1. Januar 2027 senken. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) am 2. September 2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 8. Oktober in erster Lesung beraten. Damit ist das Vorhaben noch kein geltendes Recht, denn der Entwurf nennt die Zustimmung des Bundesrates und auch der Bundestag kann ihn ändern. Im Kern geht es um einen höheren Grundfreibetrag, mehr Kindergeld und eine höhere Pauschsteuer für Minijobs. Für Alleinstehende in Steuerklasse I ergibt eine Modellrechnung nach dem Entwurf zwischen rund 8 und 11 Euro mehr netto im Monat. Offen ist, ob der Entwurf unverändert bleibt.

12.564 Euro Grundfreibetrag sieht der Entwurf für 2027 vor

Heute gilt nach § 32a des Einkommensteuergesetzes ein Grundfreibetrag von 12.348 Euro, der Spitzensteuersatz von 42 Prozent beginnt bei 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen. Der Entwurf würde den Grundfreibetrag für 2027 auf 12.564 Euro anheben, für 2028 auf 12.900 Euro. Die 42 Prozent würden erst ab 70.601 Euro greifen. Ein neuer Satz von 47 Prozent soll ab 280.000 Euro gelten, 45 Prozent ab 250.000 Euro statt bisher ab 277.826 Euro. Diese beiden Sätze betreffen nur sehr hohe Einkommen, nicht die drei Beispiele dieses Netto-Checks.

267 Euro Kindergeld würde es ab Januar 2027 geben

Aktuell zahlt der Staat 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat. Nach dem Entwurf wären es ab Januar 2027 monatlich 267 Euro, ab Januar 2028 dann 272 Euro. Das sind 96 Euro mehr im Jahr 2027. Der Kinderfreibetrag soll je Elternteil auf 3.564 Euro steigen, das steuerliche Existenzminimum eines Kindes läge für ein Elternpaar bei 10.056 Euro nach bisher 9.756 Euro. Für Familien mit Jobcenter-Leistungen kann ein höheres Kindergeld laut gegen-hartz.de angerechnet werden, ohne dass unterm Strich mehr bleibt.

5 Prozent Pauschsteuer sollen für Minijobs gelten

Bei Minijobs soll die Pauschsteuer nach § 40a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes von 2 auf 5 Prozent steigen, ab dem 1. Januar 2027. Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen, diese Erhöhung zu streichen, ebenso die geplante Kürzung beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent. Änderungen bei den Steuerklassen enthalten die geprüften Unterlagen nicht.

8 bis 11 Euro im Monat zeigt die Modellrechnung

Annahmen: alleinstehend, Steuerklasse I, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, Vorsorgeaufwendungen pauschal 20 Prozent des Bruttos in beiden Jahren, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro (2026) und 1.430 Euro (2027), Tarif nach geltendem Recht und nach Entwurf. Bei 2.500 Euro brutto sinkt die Jahressteuer um 93 Euro, bei 3.500 Euro um 104 Euro und bei 5.000 Euro um 129 Euro. Das sind rund 8, 9 und 11 Euro im Monat. Etwa die Hälfte entfällt auf den Tarif, die andere auf den höheren Pauschbetrag. Der Abzug auf dem Gehaltszettel und die Sozialbeiträge 2027 können abweichen.

Offen bleibt, ob die Union den Entwurf mitträgt

Laut ms-aktuell knüpft die Union ihre Zustimmung an Fortschritte bei Rente und Arbeitsmarkt. Der IW-Ökonom Martin Beznoska hält die Reform demnach für zu klein, um die kalte Progression vollständig auszugleichen. Wer sich auf konkrete Beträge verlassen will, sollte die Verkündung im Bundesgesetzblatt abwarten und ab Januar 2027 die Lohnabrechnung prüfen. Bis dahin gilit, dass sich Lohnsteuerabzug erst mit einem beschlossenen Gesetz ändert. Bei individuellen Fragen helfen Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberaterin oder Steuerberater und das Finanzamt.