Die Steuererklärung ist für viele lästig, finanziell aber oft lohnend. Im Schnitt bekommen Berufstätige 1072 Euro zurück, eine kleinere Gruppe muss dagegen im Mittel 1152 Euro nachzahlen, berichtet Stern unter Verweis auf Daten des Statistischen Bundesamts. Teuer wird es vor allem dann, wenn wichtige Posten fehlen oder falsch erfasst sind. Besonders häufig passieren Fehler rund um Arbeitszimmer, Dienstwagen, Fahrtkosten, Fristen und Belege. Die Folgen reichen von einer kleineren Erstattung bis zu unnötigen Nachzahlungen oder Problemen bei einer späteren Prüfung durch das Finanzamt.
Arbeitszimmer und Dienstwagen: schnell vierstellige Verluste
Rund ums Homeoffice steckt besonders viel Sparpotenzial. Wer nur die Homeoffice-Pauschale ansetzt, kommt für 2022 auf höchstens 600 Euro. Mit einem anerkannten häuslichen Arbeitszimmer können dagegen bis zu 1250 Euro angesetzt werden, in bestimmten Fällen sogar noch mehr. Laut Stern kann das bei hohen Wohnkosten mehrere Tausend Euro Unterschied machen. Ähnlich teuer wird ein Fehler beim Firmenwagen: Wer wegen Homeoffice deutlich seltener ins Büro gefahren ist, versteuert womöglich zu viele Fahrten. Im Beispiel von „Finanztest“ lag die mögliche Entlastung bei mehr als 3000 Euro.
Frist 31. Juli und EÜR: typische Patzer bei Selbstständigen
Für Selbstständige kommen zu den üblichen Angaben weitere Stolperfallen hinzu. Wie accountable.de berichtet, zählt die verpasste Abgabefrist zu den häufigsten Fehlern. Maßgeblich ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Wer zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer rechnen, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Ebenso wichtig ist die Einnahmenüberschussrechnung. Freiberufler müssen dieses gesonderte Formular zusätzlich einreichen. Auch schlichte Tippfehler bei Steuernummer, Umsatz oder Namen können heikel werden und sollten nach Entdeckung zügig beim Finanzamt korrigiert werden.
Fahrtkosten, Arbeitstage und Reinigung richtig angeben
Auch Arbeitnehmer verschenken häufig Geld, wenn Alltagskosten nicht sauber erfasst werden. Laut lohnsteuer-kompakt.de werden Entfernungskilometer und Arbeitstage oft ungenau eingetragen. Wer hier zu niedrig ansetzt, mindert die eigene Erstattung. Zusätzlich werden Reinigungskosten für Berufskleidung häufig vergessen. Das betrifft etwa Uniformen, Kittel oder Blaumann; bei selbst gewaschener Kleidung dürfen die Kosten geschätzt werden. Ebenfalls relevant sind Unfallkosten auf dem Arbeitsweg, sofern die Versicherung nicht alles ersetzt. Nicht berücksichtigte Krankheitskosten wie Brille oder Zahnersatz können die Steuerlast ebenfalls senken, wenn sie in der Erklärung auftauchen.
Unterhalt, Kinderbeiträge und Belege über Jahre sichern
Besonders hohe Summen stecken oft in Familienkonstellationen. Bei einer studierenden, erwachsenen Tochter ohne eigene Einkünfte konnten Eltern im Musterfall den Unterhaltshöchstbetrag von 10.347 Euro plus Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. Auch Beiträge zur Sozialversicherung eines Kindes in Ausbildung können bei den Eltern nutzbar sein, wenn sie sich beim Nachwuchs steuerlich kaum auswirken. Wer beruflich lange auswärts arbeitet, sollte zudem die Verpflegungspauschale prüfen: Bei 180 Tagen mit mehr als acht Stunden Abwesenheit ergeben sich 2520 Euro abzugsfähige Kosten. Wichtig bleibt außerdem die Dokumentation: Geschäftsunterlagen müssen je nach Art sechs oder zehn Jahre aufbewahrt werden.