Viele Steuerpflichtige bemerken das Thema erst mit dem Steuerbescheid: Neben einer Nachzahlung setzt das Finanzamt plötzlich Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Das ist vor allem dann der Fall, wenn im Vorjahr zu wenig Steuer entrichtet wurde und die Behörde für das laufende Jahr mit einer ähnlichen Belastung rechnet. Besonders häufig betrifft das Selbstständige und Freiberufler, doch auch Angestellte mit Mieteinnahmen, Kapitalerträgen oder Nebenjobs können erfasst werden. Maßgeblich ist die Höhe der Steuerschuld: Ab 400 Euro im Jahr kann eine regelmäßige Vorauszahlung festgesetzt werden, wie wmn.de berichtet.
10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember
Die Zahlung erfolgt immer vierteljährlich und wird in vier gleiche Teile aufgeteilt. Gesetzliche Stichtage sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Für Verbraucher ist das besonders relevant, weil versäumte Überweisungen teuer werden können. In Bayern verschicken die Finanzämter dafür keine Erinnerungsschreiben mehr. Wer die Frist überschreitet, muss nach drei Tagen mit Säumniszuschlägen rechnen – in Höhe von ein Prozent des offenen Betrags pro angefangenem Monat, laut br.de.
400 Euro Steuerschuld als wichtige Grenze
Die Höhe der Abschläge richtet sich nicht nach einer Pauschale, sondern nach dem letzten Steuerbescheid. Daraus leitet das Finanzamt die voraussichtliche Jahressteuer ab. Ein einfaches Beispiel: Wer 800 Euro nachzahlen musste, kann im Folgejahr erneut mit 800 Euro angesetzt werden. Diese Summe wird dann auf vier Quartale verteilt, also 200 Euro pro Termin. Die endgültige Steuer steht damit noch nicht fest, sondern wird erst später über die Steuererklärung abgerechnet. Zu viel gezahlte Beträge werden erstattet, zu wenig gezahlte Summen führen erneut zu einer Nachforderung.
800 Euro Nachzahlung ergeben 200 Euro je Quartal
Wichtig für Betroffene: Die festgesetzten Beträge sind veränderbar. Sinkt das Einkommen, etwa wegen schwächerer Aufträge oder eines einmaligen Sondereffekts im Vorjahr, kann beim Finanzamt eine Herabsetzung beantragt werden. Steigen die Einnahmen deutlich, ist auch eine freiwillige Anpassung sinnvoll, um spätere Forderungen kleiner zu halten. Praktisch ist daher, frühzeitig Geld zurückzulegen und feste Zahlungswege einzurichten. Dauerauftrag oder Lastschrift helfen, Fristen nicht zu übersehen. Gerade weil die Abschläge auf Schätzungen beruhen, sollten Unterlagen und Bescheide regelmäßig geprüft werden.
2,4 Millionen Briefe in Bayern entfallen
Mit dem Ende der Erinnerungsschreiben spart die Verwaltung viel Geld. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Steuern wurden bislang rund 2,4 Millionen Schreiben pro Jahr verschickt. Porto, Papier und Bearbeitung kosteten damit erhebliche Summen, wie finanz.de berichtet. Für Verbraucher steigt damit jedoch das Risiko, Fristen aus den Augen zu verlieren. Das Landesamt weist zwar auf Dauerauftrag und Lastschrift als einfache Lösungen hin. Wer dennoch zu spät zahlt, kann sich im Einzelfall an das zuständige Finanzamt wenden, damit ein Erlass von Säumniszuschlägen geprüft wird.