1.230 Euro zieht das Finanzamt bei Arbeitnehmern automatisch als Werbungskosten ab. Dieser Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt pro Jahr und mindert das zu versteuernde Einkommen auch dann, wenn keine Belege eingereicht werden. Laut Handelsblatt lag die durchschnittliche Steuererstattung zuletzt bei 1.172 Euro. Für viele Beschäftigte reicht schon der Arbeitsweg, um über die Pauschale zu kommen. Dann lohnt es sich, die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung einzutragen statt nur den automatischen Abzug mitzunehmen.
20 Kilometer reichen oft schon aus
Wer 2025 an 215 Tagen zur Arbeit fährt und 20 Kilometer einfache Strecke hat, kommt mit der Entfernungspauschale bereits auf 1.290 Euro. Bis zum 20. Kilometer gelten 0,30 Euro je Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Ab 2026 sollen nach den vorliegenden Angaben 0,38 Euro schon ab dem ersten Kilometer gelten. Auch Beschäftigte mit kurzer Anstellung profitieren: Der Pauschbetrag von 1.230 Euro ist ein Jahresbetrag und wird nicht gekürzt, selbst wenn nur 6 Monate gearbeitet wurde.
110 Euro ohne Quittung sind oft möglich
Zusätzliche Werbungskosten entstehen schnell durch Arbeitsmittel. Dazu zählen etwa Fachbücher, Büromaterial, Laptop, Drucker oder Schreibtisch. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe nennt für Arbeitsmittel ohne gesammelte Belege häufig 110 Euro pro Jahr als möglichen Ansatz in der Anlage N. Sicherer bleibt aber immer der Nachweis per Rechnung. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 952 Euro brutto können in vielen Fällen sofort vollständig abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen müssen meist über mehrere Jahre abgeschrieben werden, was den Steuervorteil zeitlich streckt.
1.260 Euro für Homeoffice oder Arbeitszimmer
Auch das Arbeiten von zu Hause kann die Steuer senken. Für das häusliche Arbeitszimmer sind bis zu 1.260 Euro pro Jahr möglich, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Alternativ kann die Tagespauschale für Homeoffice greifen: 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage, also ebenfalls höchstens 1.260 Euro. Nach Angaben des Finanzamts NRW können daneben auch Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten aus beruflichem Anlass oder sogar Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Kurze Prüfung bringt oft dreistellige Erstattung
Vor dem Ausfüllen der Steuererklärung lohnt eine einfache Rechnung mit 3 Punkten: Arbeitstage, Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte und weitere Jobkosten. Wer über 1.230 Euro kommt, sollte alle Werbungskosten einzeln erfassen. Nach Finanztip ist das besonders bei unterjährigem Jobstart wichtig, weil beim monatlichen Lohnsteuerabzug oft nur ein Teil des Jahres-Pauschbetrags berücksichtigt wird. Sinnvoll ist deshalb, Belege für 2025 zu sammeln und die Anlage N vollständig auszufüllen. Schon 100 oder 200 Euro zusätzliche Kosten können die Erstattung spürbar erhöhen.