Die Bundesregierung prüft im Zuge der Rentenreform einen tiefen Eingriff in den Arbeitsmarkt: Geringfügige Beschäftigung könnte ihren bisherigen Sonderstatus verlieren. Hintergrund ist ein Bericht der Rentenkommission, der Ende Juni vorgelegt wurde. Kern der Empfehlung ist, Minijobs künftig regulär sozialversicherungspflichtig zu machen. Für Beschäftigte hätte das zwei Seiten: Kurzfristig sinkt der Nettoverdienst, langfristig steigen Ansprüche in der gesetzlichen Rente. Besonders relevant ist das, weil viele Betroffene bislang keine oder nur reduzierte Beiträge zahlen und damit nur geringe Alterssicherungsansprüche aufbauen.
79 und 88 Prozent zahlen keine Rentenbeiträge
Wie nw.de berichtet, sind Minijobs bislang weitgehend von regulären Beiträgen zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ausgenommen. Zwar können Beschäftigte freiwillig Rentenbeiträge entrichten, doch das geschieht oft nicht. Laut Quartalsbericht der Minijobzentrale sind 79 Prozent der gewerblich Tätigen und 88 Prozent der Haushaltshilfen nicht rentenversicherungspflichtig. Aus Sicht der Kommission ist das ein Grund für niedrige Renten im Alter. Hinzu kommt eine soziale Schieflage: Gerade in Privathaushalten arbeiten überdurchschnittlich viele Frauen, die ohnehin häufig geringere Renten beziehen als Männer.
1,05 Millionen Jobs in Kfz-Betrieben betroffen
Besonders stark würde eine solche Änderung einzelne Branchen treffen. Laut t-online.de arbeiten in Kfz-Werkstätten und Autohäusern rund 1,05 Millionen Menschen in geringfügiger Beschäftigung. Dahinter folgen das Gastgewerbe mit 950.000, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen mit 815.000, das Gesundheits- und Sozialwesen mit 780.000 sowie das verarbeitende Gewerbe mit 415.000. Auch Logistik, Bau und Immobilien kommen jeweils auf mehr als 250.000 Kräfte. Insgesamt geht es um rund sieben Millionen Jobs. Für Betriebe würden reguläre Abgaben Personalkosten erhöhen, für Beschäftigte würde das Modell als Nebenverdienst weniger attraktiv.
Frauen und kleine Renten stehen im Mittelpunkt
Die Debatte ist deshalb rentenpolitisch heikel, weil sie nicht nur Unternehmen, sondern auch typische Erwerbsbiografien betrifft. Viele Menschen nutzen solche Tätigkeiten als Zuverdienst, Übergangslösung oder Wiedereinstieg. Wer über Jahre kaum einzahlt, sammelt jedoch auch kaum Rentenansprüche. Darauf verweist auch mdr.de, das den möglichen Wegfall von Minijobs bereits mit Folgen für einzelne Bereiche wie den Sport und soziale Strukturen verknüpft. Für Verbraucher bedeutet das: Mehr Beitragspflicht kann spätere Altersarmut dämpfen, zugleich fällt ein bislang einfacher und steuerlich begünstigter Nebenjob weg.
Pauschalsteuer steigt 2027 von zwei auf fünf Prozent
Fest beschlossen ist die komplette Abschaffung noch nicht. Politisch gibt es Widerstand, etwa aus der CSU. Klar ist aber bereits eine andere Änderung: Finanzminister Lars Klingbeil will die Pauschalsteuer auf Minijobs im nächsten Jahr von zwei auf fünf Prozent anheben. Damit werden diese Jobs teurer, noch bevor über eine volle Beitragspflicht entschieden ist. In einer Insa-Umfrage lehnten 61 Prozent den Vorstoß ab, 30 Prozent befürworteten ihn, neun Prozent machten keine Angaben. Für Beschäftigte und Arbeitgeber kommt es nun vor allem auf die Herbstentscheidung der Bundesregierung an.