Die Bundesregierung will vor Weihnachten nur den rentenrechtlichen Teil ihrer Reform im Kabinett beschließen. Das berichtet t-online unter Berufung auf das Handelsblatt. Für die Kapitalrente, die als Schweden-Rente bekannt ist, soll es zunächst nur Eckpunkte geben, das Gesetz folgt 2027. Noch vor vier Wochen hatte Kanzler Friedrich Merz (CDU) die komplette Reform bis Weihnachten durchs Kabinett angekündigt. Die Alterssicherungskommission empfiehlt einen Start idealerweise 2028. Beschlossen ist bisher nichts.

Jeder soll ein eigenes Kapitalkonto bekommen

Die Schweden-Rente heißt offiziell gesetzliche Kapitalrente. Neben der heutigen Umlagerente, bei der die Beiträge direkt an die aktuellen Rentner fließen, soll jeder Versicherte ein persönliches Konto bekommen. Darauf wird Geld angespart, das zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt wird. Als Verwalter sind der Kenfo und die Bundesbank im Gespräch. Im Alter wird das Guthaben zusammen mit der gesetzlichen Rente als lebenslange Rente ausgezahlt. Vorbild ist die schwedische Prämienrente, deren jährliche Kosten unter 0,1 Prozent des angelegten Geldes liegen. Diese Marke nennt auch die Kommission als Ziel.

Darum kostet sie extra: Der Beitrag kommt obendrauf

Das Geld für die Kapitalrente wird gespart und steht nicht für heutige Renten zur Verfügung. Die Beiträge müssen deshalb laut Kommissionsbericht zusätzlich zu den bisherigen Rentenbeiträgen aufgebracht werden. Empfohlen sind zwei Prozent des Bruttolohns, je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern, eingeführt in Schritten von 0,5 Prozentpunkten pro Jahr. Bei 3.000 Euro brutto im Monat sind das zunächst 7,50 Euro Eigenanteil, dann 15 und 22,50 Euro, am Ende 30 Euro. Das ergibt 360 Euro im Jahr. Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag. Wie viel netto weniger bleibt, hängt unter anderem von der Steuerklasse ab.

6.660 Euro Eigenanteil nach 20 Jahren, aber nicht vererbbar

Wer 20 Jahre bei gleichbleibend 3.000 Euro brutto einzahlt, kommt auf 900 Euro in den vier Aufbaujahren und danach 16 Mal 360 Euro, zusammen 6.660 Euro Eigenanteil. Mit dem Arbeitgeberanteil sind es 13.320 Euro, hier noch ohne Rendite gerechnet. Der Bericht stellt klar, dass die Konten nicht mit einem Wertpapierdepot zu verwechseln sind: Sie können nicht vererbt werden, weil es sich um Sozialversicherung handelt und Risiken im Kollektiv ausgeglichen werden.

Wer bald in Rente geht, profitiert kaum

Der Bericht rechnet damit, dass kapitalgedeckte Vorsorge das Einkommen im Alter spürbar erst in zehn bis 15 Jahren verbessert. Für Rentenneuzugänge ab 2032 empfiehlt die Kommission deshalb einen Übergangsfaktor, der aus Steuermitteln bezahlt wird und das Rentenniveau beim Zugang stabil halten soll. Für Beamte, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist die Kapitalrente nicht vorgesehen.

Streit um Tempo und Kosten

Der Beitragssatz liegt aktuell bei 18,6 Prozent und steigt nach Modellrechnungen der Deutschen Rentenversicherung unter geltendem Recht bis 2031 auf 20,2 Prozent. Der Kapitalbeitrag käme obendrauf, ein Teil des Anstiegs soll laut Kommission mittelfristig durch andere Reformen ausgeglichen werden. Wer ohnehin betrieblich vorsorgt, sollte die Entwicklung beobachten, denn Kritiker warnen vor einer doppelten Belastung.