Die geplante Rentenreform trifft einen besonders sensiblen Punkt: Die Rente mit 63 soll nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission wegfallen. Stattdessen ist eine Schutzrente für langjährig Versicherte im Gespräch. Sie richtet sich an Menschen, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, aber die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, das Paket möglichst vollständig umzusetzen. Noch ist daraus jedoch kein Gesetz geworden.
Schutzrente soll Lücke bei Erwerbsminderung schließen
Die Schutzrente ist für ältere Beschäftigte gedacht, die viele Jahre Beiträge gezahlt haben und ihren lange ausgeübten Beruf gesundheitlich nicht mehr schaffen. Nach den Vorschlägen der Kommission soll eine individuelle Gesundheitsprüfung gelten. Außerdem soll die Pflicht entfallen, sich auf andere Tätigkeiten verweisen oder umschulen zu lassen. Vorgesehen sind mindestens 35 Beitragsjahre. Der früheste Einstieg wäre mit 64 Jahren möglich, dann mit Abschlägen. Abschlagsfrei soll die neue Regelung erst ab 65 Jahren greifen.
Rente mit 63 würde nach Kommissionsplan entfallen
Mit dem Reformpaket empfiehlt die Kommission auch das Aus der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Regelung erlaubt bisher unter bestimmten Voraussetzungen einen abschlagsfreien früheren Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren. Künftig sollen vorgezogene Altersrenten grundsätzlich nur noch mit Abzügen möglich sein. Im ZDF-heute-journal nannte Bas die Abschaffung der Frührente nach 45 Beitragsjahren laut mainpost einen „schweren Brocken“ für ihre Partei. Zugleich verwies sie auf neue Wege für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Der Stichtag könnte viele Bestandsrentner ausschließen
Gerade hier liegt das Problem. Nach bisheriger Praxis profitieren Rentenverbesserungen oft nur Menschen, deren Rente erst nach einem neuen Stichtag beginnt. Wer bereits eine Erwerbsminderungsrente bezieht, dürfte von der Schutzrente daher wohl nicht erfasst werden. Wie gegen-hartz berichtet, haben Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht das sogenannte Rentenbeginn-Prinzip bereits bestätigt. Neue Regeln gelten demnach in der Regel nur für neu bewilligte Renten. Für viele Betroffene hängt deshalb alles an der späteren gesetzlichen Ausgestaltung.
Was Betroffene jetzt prüfen sollten
Solange die Schutzrente nicht beschlossen ist, zählt das geltende Recht. Wer den eigenen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, sollte einen Rentenantrag deshalb nicht hinauszögern. Sinnvoll ist die Prüfung, ob eine Erwerbsminderungsrente infrage kommt. Maßgeblich ist dabei, ob weniger als drei Stunden Arbeit am Tag möglich sind. Zusätzlich kann ein Grad der Behinderung von mindestens 50 einen früheren Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen eröffnen. Laut wmn sollten auch bestehende Rentenbescheide auf Fehler und mögliche Zuschläge kontrolliert werden.