Mit der „Agenda für Arbeitnehmer“ legt der CDU-Wirtschaftsrat ein Papier vor, das kurz vor dem CDU-Bundesparteitag für massive Unruhe sorgt. Gefordert wird der vollständige oder teilweise Wegfall von Mütterrente, Rente mit 63 und Grundrente – mit möglichen Einbußen von bis zu 300 Euro pro Monat für einzelne Ruheständler, meldet rentenbescheid24.de. Offiziell handelt es sich nicht um Beschlüsse der Partei, politisch sind die Vorschläge dennoch brisant: Millionen Versicherte müssten mit geringeren Ansprüchen rechnen, während gleichzeitig weitere Kürzungen bei Arbeitslosengeld und Gesundheitsleistungen diskutiert werden. Parallel dazu treibt die Bundesregierung eine strukturelle Neuausrichtung der Altersvorsorge für 2026 voran.
Mütterrente, Rente mit 63, Grundrente: Bis zu 300 Euro weniger
Kern der Agenda sind Einschnitte in drei zentrale Leistungsbausteine der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mütterrente gleicht seit 2014 Nachteile für Eltern aus, deren Kinder vor 1992 geboren wurden – vor allem für Frauen. Lautdem Bericht würde eine Teilabschaffung bis zu 20,40 Euro, eine Rückabwicklung ab 2014 rund 81,58 Euro und eine komplette Streichung 122,37 Euro pro Monat kosten. Hinzu käme der Wegfall der abschlagsfreien Rente für „besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Beitragsjahren: Betroffene müssten bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten oder deutliche Abschläge hinnehmen. Bei der Grundrente, die langjährig Versicherte mit niedrigen Einkommen vor Altersarmut schützt, wären Kürzungen zwischen 50 und 200 Euro im Monat möglich, rund 1,3 Millionen Ruheständler wären betroffen.
Sparvolumen in Milliardenhöhe – Einschnitte bei ALG I und Zahnarzt
Die Agenda des Wirtschaftsrats zielt auf spürbare Entlastungen der Staatskasse. Allein beim Wegfall der Rente mit 63 wird ein Sparpotenzial von etwa 8 Milliarden Euro pro Jahr genannt, bei der Grundrente rund 2 Milliarden Euro. Flankiert werden die Rentenvorschläge durch andere Maßnahmen zulasten von Beschäftigten: Arbeitslosengeld I soll grundsätzlich auf 12 Monate begrenzt werden – auch für über 50‑Jährige. Zudem ist eine teilweise Herausnahme zahnärztlicher Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Gespräch. Gleichzeitig sollen Gutverdiener etwa über die Abschaffung des Solidaritätszuschlags entlastet werden. Kritiker sehen darin eine Umverteilung zulasten der beitragszahlenden Mitte.
Verfassungsrechtliche Bedenken und Kritik am CDU-Wirtschaftsrat
Juristisch und politisch stoßen die Pläne auf erheblichen Widerstand. Vertreter von SPD, Grünen und Linken sprechen von einem möglichen Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 GG), zudem wird ein Eingriff in bereits erworbene Anwartschaften kritisiert. Die Streichung der Mütterrente kollidiere mit dem Gleichstellungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG. Auch in der CDU gibt es Vorbehalte gegen einen „sozialen Kahlschlag“. In den Fokus rückt dabei die Zusammensetzung des Präsidiums des Wirtschaftsrats: An der Spitze steht Präsidentin Astrid Hamker, unterstützt von Top-Managern wie Karsten Wildberger und Christian Sewing sowie Unternehmerin Bettina Würth, deren private Altersabsicherung weit über der gesetzlichen Rente liegt. Kritiker monieren, Entscheidungen über Leistungskürzungen träfen Personen, die selbst kaum betroffen wären.
Regierungspläne 2026: Drei-Säulen-Modell stärken, gesetzliche Rente relativiert
Unabhängig von der Agenda des Wirtschaftsrats plant die Bundesregierung eine umfassende Rentenreform bis Ende 2026, berichtet chip.de. Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) kündigte an, dass die Altersvorsorge bei den ersten großen Sozialreformen „priorisiert“ werde. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von einer grundlegenden Neuordnung: Die gesetzliche Versicherung soll erhalten bleiben, aber nur noch ein Teil eines neuen Gesamtversorgungsniveaus sein; betriebliche und private Vorsorge sollen deutlich an Gewicht gewinnen. Vorgesehen ist ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger sowie eine Stärkung der Betriebsrenten durch höhere steuerliche Förderbeträge. Eine Rentenkommission soll bis Mitte 2026 weitere Vorschläge vorlegen – etwa zu beitragsabhängigem Renteneintritt, differenzierten Regeln für Berufsgruppen oder einer möglichen Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung.