Die geplante Rentenreform setzt auf eine zusätzliche gesetzliche Kapitalrente und schafft damit unterschiedliche Regeln je nach Rentenbeginn. Wer 2031 in den Ruhestand geht, fällt noch vollständig unter die Haltelinie von 48 Prozent beim Rentenniveau. Ab 2032 ändert sich das Modell: Dann soll die gesetzliche Rente langsamer als die Löhne steigen, gleichzeitig kommen Kapitalrente und ein steuerfinanzierter Übergangszuschlag ins Spiel. Die Bundesregierung will die Empfehlungen der Alterssicherungskommission noch 2026 in ein Gesetz gießen, die Details sind aber noch offen.
Haltelinie bis 2031: Drei Gruppen bei der Rente
Wie Buerger-geld.org berichtet, sollen sich aus den Plänen praktisch drei Gruppen ergeben: Menschen, die schon vor 2028 im Ruhestand sind, bleiben komplett außerhalb der neuen Kapitalrente. Wer zwischen 2028 und 2031 erstmals Rente bezieht, zahlt zwar in das neue System ein, erhält daraus anfangs aber nur geringe Zusatzbeträge. Für Neurentner ab 2032 ist dagegen eine Drei-Komponenten-Rente vorgesehen: gesetzliche Kernrente, Kapitalrente und ein Übergangsfaktor. Dieser Zuschlag soll die Lücke schließen, solange die neue Säule noch nicht genug Erträge liefert.
2 Prozent Beitrag: Rund 30 Euro Eigenanteil bei 3.000 Euro brutto
Die zusätzliche Kapitalrente soll verpflichtend sein und ab 2028 stufenweise starten. Zunächst sind 0,5 Prozent des Bruttogehalts vorgesehen, danach steigt der Satz jedes Jahr um weitere 0,5 Prozentpunkte. Ab 2031 wäre der volle Beitrag von 2 Prozent erreicht. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte tragen. Bei 3.000 Euro brutto läge der volle Eigenanteil rechnerisch bei rund 30 Euro im Monat. Der tatsächliche Nettoeffekt hängt davon ab, wie die Regelung steuerlich und sozialversicherungsrechtlich ausgestaltet wird.
Modell Schweden: Kapital bleibt gebunden bis zur lebenslangen Auszahlung
Laut News.kununu folgt die geplante Aktienrente dem schwedischen Vorbild. Die Beiträge sollen auf individuelle Konten fließen, zentral verwaltet und breit am Kapitalmarkt angelegt werden. Alternativ ist eine kleine Auswahl zertifizierter Fonds im Gespräch. Mit einem privaten ETF-Depot ist das nicht gleichzusetzen: Versicherte können über das angesparte Kapital nicht frei verfügen, es nicht abheben und auch nicht vererben. Vorgesehen ist eine lebenslange Auszahlung als Teil der gesetzlichen Altersrente.
Rentenalter ab 2032: Koppelung an die Lebenserwartung
Neben der neuen Kapitaldeckung sieht die Kommission auch Änderungen beim Renteneintritt vor. Ab 2032 soll die Regelaltersgrenze an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt sie um zwölf Monate, würde das Rentenalter um sechs Monate steigen. In Modellrechnungen reicht das bis etwa 2041 von 67 auf 67,5 Jahre. Auch vorgezogene Altersrenten sollen angepasst werden: Die Altersgrenze für langjährig Versicherte soll von 63 auf 64 Jahre steigen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren steht zur Abschaffung. Der Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat bei vorzeitigem Rentenbezug soll bleiben.