Kindererziehung unterbricht oft die Erwerbsbiografie, soll aber im deutschen Rentensystem nicht zu massiven Nachteilen führen. Deshalb werden Zeiten mit Kind als Versicherungsjahre anerkannt und mit Rentenpunkten bewertet. Für jedes volle Jahr der anerkannten Erziehung gibt es aktuell 40,79 Euro Monatsrente pro Entgeltpunkt, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Besonders relevant ist das für Eltern, die längere Zeit zu Hause bleiben oder in Teilzeit arbeiten. Denn Kindererziehungszeiten zählen als Pflichtbeiträge und helfen sowohl bei der Rentenhöhe als auch bei den erforderlichen Wartezeiten für verschiedene Rentenarten.
Vor 1992 geborene Kinder: Aufschläge durch Mütterrente
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit pro Kind anerkannt. Umgangssprachlich ist hier von der Mütterrente die Rede – tatsächlich handelt es sich um eine bessere Bewertung der Erziehungsleistung durch zusätzliche Rentenpunkte, nicht um eine eigene Rentenart, erläutert Finanztip. Die Erziehungszeit beginnt jeweils im Monat nach der Geburt. Bei Mehrlingen oder wenn während einer laufenden Erziehungsphase ein weiteres Kind hinzukommt, können sich die Zeiten überlappen und verlängern, ohne dass Monate verloren gehen. Zusätzlich kommen bis zu zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten je Kind hinzu, die für Wartezeiten auf 35 oder 45 Jahre eine wichtige Rolle spielen.
Ab 1992 geboren: Drei Jahre Kindererziehungszeit je Kind
Für Kinder mit Geburtsjahr 1992 oder später werden bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Auch hier startet die Zeit mit dem Monat nach der Geburt. Parallel erzogene Kinder – etwa Zwillinge oder ein weiteres Baby während der laufenden Erziehungsphase – führen zu einer Ausweitung der anrechenbaren Monate, sodass die Erziehungsleistung vollständig berücksichtigt wird. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bringt jedes Jahr Erziehungszeit einen vollen Entgeltpunkt, aktuell also 40,79 Euro Monatsrente. Nach drei anerkannten Jahren ergeben sich damit rund 122 Euro zusätzlich pro Monat. Auch für diese Jahrgänge kommen maximal zehn Jahre Berücksichtigungszeiten hinzu, die vor allem für einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge relevant sein können.
Wer die Zeiten bekommt: Zuordnung, Väter und andere Angehörige
Grundsätzlich kann pro Monat nur eine Person Kindererziehungszeiten erhalten. Erziehende Eltern können einvernehmlich festlegen, auf wessen Rentenkonto die Zeiten laufen; ohne Erklärung werden sie in der Regel der Mutter zugeordnet, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Die gemeinsame Erklärung kann nur für die Zukunft und höchstens zwei Monate rückwirkend geändert werden. Neben leiblichen Eltern kommen auch Adoptiv‑, Stief‑ oder Pflegeeltern sowie Großeltern in Betracht, sofern das Kind dauerhaft im Haushalt lebt und kein Erziehungsverhältnis zu den leiblichen Eltern mehr besteht. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren gelten vorrangig leibliche Eltern oder jene Person, die zuerst die rechtliche Elternstellung erlangt hat; ansonsten erfolgt ein monatlicher Wechsel.
Kinderberücksichtigungszeiten und Teilzeit: Doppelter Effekt
Mit dem Antrag auf Kindererziehungszeiten (Formular V0800, ggf. V0805) werden in der Regel auch Kinderberücksichtigungszeiten geprüft. Diese zählen als beitragsfreie Jahre und helfen, die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren sowie die Schwellen von 35 und 45 Jahren zu erreichen, erläutert das Verbraucherportal ruv.de. Für Eltern, die 1992 oder später geborene Kinder erziehen und in Teilzeit arbeiten, gibt es zudem einen besonderen Vorteil: Das während der Kinderberücksichtigungszeit erzielte Teilzeitgehalt wird für die Rentenberechnung fiktiv um 50 Prozent aufgestockt – maximal bis zum Durchschnittsentgelt (derzeit 51.944 Euro). Dadurch entstehen mehr Rentenpunkte, was das spätere Monatsplus – wie im Beispiel mit Vater Hendrik – um mehrere Dutzend Euro erhöhen kann.