Das gesetzliche Rentenalter steigt schrittweise auf 67 Jahre, gleichzeitig wächst die Zahl der Rentenbeziehenden. Wer dennoch einige Jahre früher aus dem Job aussteigen will, muss normalerweise dauerhafte Abschläge hinnehmen: 0,3 Prozent pro Monat, also 3,6 Prozent pro Jahr, wenn die Altersrente vorgezogen wird, meldet Focus. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eröffnet zwei legale Gestaltungsmöglichkeiten: Zum einen können Versicherte ab 50 mit Zusatzbeiträgen Kürzungen ausgleichen, zum anderen erlauben Wertguthaben auf Arbeitszeitkonten einen vorgezogenen Ausstieg ohne Abstriche bei der gesetzlichen Rente, wie ruhr24.de berichtet.
DRV-Modell: Sonderzahlungen gleichen Rentenabschläge aus
Nach Angaben der DRV können Beschäftigte, die eine vorgezogene Altersrente planen, gezielt zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 50 Jahren sowie die generelle Berechtigung für eine vorgezogene Altersrente. Zunächst müssen Versicherte eine Erklärung abgeben, dass sie voraussichtlich mit Abschlägen in Rente gehen wollen. Auf Antrag berechnet die Rentenversicherung anschließend die maximal mögliche Zusatzzahlung und informiert darüber, wie hoch die reguläre Rente zum gewünschten Eintrittstermin wäre, wie stark sie gemindert würde und welcher Betrag notwendig ist, um diese Kürzung vollständig zu kompensieren, berichtet Focus. Die Einzahlungen können einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
Steuerliche Effekte der Ausgleichszahlungen nutzen
Die Höhe der Ausgleichsbeträge folgt laut DRV einer gesetzlich festgelegten Formel. Eingeflossen sind unter anderem der aktuelle Durchschnittsverdienst aller Versicherten, der Beitragssatz und der geplante Kürzungsprozentsatz. Wer diese Option nutzt, muss nicht zwingend früher in den Ruhestand gehen: Erfolgt der Beginn der Rente doch erst zum regulären Zeitpunkt, erhöht sich die monatliche Zahlung dauerhaft. Eine Erstattung der Sonderbeiträge ist dagegen ausgeschlossen. Finanziell interessant wird das Modell zusätzlich über die Einkommensteuer: Die DRV rät, die Zahlungen auf mehrere Kalenderjahre zu verteilen. So lassen sich die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen absetzen. Details sollten mit einem Steuerberatenden geklärt werden.
Arbeitszeitkonto: Früherer Ausstieg ohne Rentenverlust
Eine zweite Option eröffnet das sogenannte Arbeitszeitkonto, das als Wertguthaben geführt wird. Es funktioniert im Prinzip wie ein langfristiges Zeit- und Geld-Sparkonto: Über Jahre können Überstunden, Teile des laufenden Gehalts, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie Boni eingezahlt werden. „Nicht nur Arbeitszeit fließt ins Konto, sondern auch Gratifikationen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld“, so Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge. Das gesparte Guthaben wird später genutzt, um die Zeit bis zum regulären Rentenbeginn zu finanzieren. Beschäftigte bleiben während dieser Phase formal angestellt, sind sozialversichert und vermeiden dadurch Rentenabschläge von bis zu 14,4 Prozent, meldet ruhr24.de.
Wertguthaben: Rechtlicher Schutz und begrenzter Zugang
Seit dem „Flexi II“-Gesetz von 2009 sind Wertguthaben rechtlich abgesichert. Früher verfielen angesparte Stunden oder Geldbeträge bei Jobwechsel oder Kündigung. Heute können Beschäftigte das Guthaben zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen. Diese verwaltet die Mittel treuhänderisch bis zur Freistellungsphase oder dem Renteneintritt. Der Schutz greift auch im Fall einer Unternehmensinsolvenz; externe Anbieter wie Versicherer bieten zusätzlich Insolvenzsicherung und garantierte Verzinsung. Eingesetzt werden darf das Wertguthaben nur für klar definierte Zwecke: etwa Pflege naher Angehöriger, Elternzeit, längere Teilzeitphasen, Weiterbildung oder für die letzten Jahre vor der regulären Altersrente. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeitkonto gibt es bislang nicht, und nur rund jedes zehnte Unternehmen stellt ein solches Modell zur Verfügung, meldet Focus.