Im März 2026 wird der Rentenmonat für viele Ruheständler finanziell zum Einschnitt. Zwar bleiben die Bruttorenten formal gleich, dennoch kommt bei einem Teil der pflichtversicherten Rentner weniger Geld auf dem Konto an. Hintergrund sind angehobene Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen, die die Deutsche Rentenversicherung mit zwei Monaten Verzögerung umsetzt.
Parallel dazu legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) per Rentenwertbestimmungsverordnung den neuen aktuellen Rentenwert zum 1. Juli 2026 fest – Grundlage für die kommende Rentenanpassung nach § 68 SGB VI. Rentenexperte Peter Kosick spricht von einem „Doppelmonat“: höhere Beiträge werden wirksam, gleichzeitig wird die Rentenerhöhung vorbereitet, die ab Sommer jede Zahlung beeinflusst, meldet buerger-geld.org.
Höhere Krankenkassen-Zusatzbeiträge senken Nettorenten
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2026 bei 14,6 Prozent (§ 241 SGB V), doch viele Kassen heben ihren individuellen Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V an. Rentner tragen diesen wie Beschäftigte zur Hälfte. Dadurch sinkt die Nettoauszahlung, ohne dass der Rentenanspruch selbst angetastet wird.
Nach der gesetzlichen Zwei-Monats-Regel greifen Erhöhungen zum 1. Januar erst ab März auf die Rentenzahlung durch, wie rentenbescheid24.de berichtet. Je nach Zahlungsmodus fällt die geringere Netto-Rente bereits Ende Februar (vorschüssige Zahlung) oder erst Ende März auf.
Ein Beispiel: Steigt der Zusatzbeitrag um 0,4 Prozentpunkte, trägt der Rentner 0,2 Punkte – bei 1.500 Euro Bruttorente sind das rund 3 Euro weniger pro Monat, bei höheren Bezügen entsprechend mehr.
Rentenanpassung 2026: Entscheidung im März, Plus ab Juli
Zeitgleich stellt das BMAS im März 2026 die Weichen für die Erhöhung zur Jahresmitte. Maßgeblich sind Lohnentwicklung, Nachhaltigkeitsfaktor und Beitragssätze in der Rentenversicherung; am Ende bestimmt der aktuelle Rentenwert, wie viel ein Entgeltpunkt ab 1. Juli wert ist. Auf Basis der vorliegenden Daten rechnen Fachleute mit einem bundesweit einheitlichen Plus von etwa 3,5 bis knapp 4 Prozent, meldet buerger-geld.org.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Größenordnung: Aus 1.500 Euro Bruttorente würden bei einer angenommenen Anpassung von 3,7 Prozent rund 1.555,50 Euro. Ob davon am Ende wirklich mehr auf dem Konto bleibt, hängt jedoch von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Steuern und individuellen Abzügen ab – bei gleichzeitig steigenden Pflegebeiträgen im privaten Bereich im Schnitt um rund 16 Prozent.
Steuerfreibetrag, Aktivrente und Rentenstart der Jahrgänge
2026 ändert sich auch die steuerliche Seite: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro, während der zu versteuernde Rentenanteil für Neurentnerjahrgänge auf 84 Prozent klettert – nur 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben dauerhaft steuerfrei. Wer 2026 neu in den Ruhestand eintritt, muss prüfen, ob die Juli-Erhöhung eine Steuerpflicht auslöst.
Neu ist zudem die sogenannte Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro monatlicher Hinzuverdienst sollen im Rentenalter steuerfrei möglich sein, wenn weitergearbeitet wird; bei teilweiser Erwerbsminderung liegt der anrechnungsfreie Rahmen 2026 bei über 41.000 Euro pro Jahr.
Daneben erreichen im März bestimmte Jahrgänge rentenrechtliche Schwellen – etwa späte 1959er in der Regelaltersrente und frühe 1963er in der Rente für langjährig Versicherte, wie buerger-geld.org berichtet.
Konkrete Schritte: Kasse prüfen, Steuer planen, Rentenbeginn klären
Für Betroffene ergeben sich mehrere Handlungsfelder. Erstens sollten Rentner im Frühjahr 2026 die Abrechnungen der Deutschen Rentenversicherung genau mit früheren Zahlungen vergleichen, sobald die höheren Zusatzbeiträge umgesetzt sind. Unstimmigkeiten lassen sich mit Krankenkasse oder Rentenversicherung klären; zusätzlich kommt ein Kassenwechsel nach § 175 SGB V in Betracht, wenn andere Anbieter geringere Zusatzbeiträge verlangen.
Zweitens lohnt sich eine steuerliche Überprüfung, insbesondere bei Renten nahe am neuen Grundfreibetrag oder beim geplanten Renteneintritt 2026.
Drittens ist eine strategische Planung des Hinzuverdiensts unter Nutzung der Aktivrente ratsam, um Freibeträge optimal zu nutzen. Wer im März 2026 erstmals eine Altersrente beziehen möchte, sollte rechtzeitig Versicherungszeiten im Rentenkonto prüfen und die Rentenbeginn-Rechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen, empfiehlt rentenbescheid24.de.