Die Diskussion um Renten und Beamtenpensionen gewinnt an Schärfe, weil viele Bürger die Unterschiede als ungerecht empfinden. Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) setzt sich für ein einheitliches, solidarisches Sicherungssystem ein, in das auch Staatsbedienstete einbezogen würden. Das soll die finanzschwache Deutsche Rentenversicherung stabilisieren und das Gerechtigkeitsempfinden stärken, auch wenn Experten bezweifeln, dass damit das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Rente allein lösbar wäre. Zentrale Fragen bleiben: Warum liegen die Bezüge von Beamten im Alter höher, wie ist das System aufgebaut – und was bedeutet das für Beschäftigte in der Privatwirtschaft konkret?
Drei-Säulen-System: Gesetzlich, betrieblich, privat
Die Altersvorsorge in Deutschland ruht auf drei Komponenten: gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Vorsorge. Die erste Stufe ist eine Pflichtversicherung für Beschäftigte; aus ihren Beiträgen und Steuermitteln werden die laufenden Renten finanziert. Unternehmen und Tarifpartner organisieren freiwillige Betriebsrenten, müssen aber zumindest eine Entgeltumwandlung anbieten, bei der Teile des Bruttolohns in ein Vorsorgeprodukt fließen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Umwandlung mit mindestens 15 Prozent Zuschuss zu unterstützen und können freiwillig mehr zahlen. Die dritte Stufe ist die eigenverantwortliche Vorsorge über Versicherungen, Fonds oder andere Anlageformen. Fachportale wie chip.de betonen, dass sich viele Menschen allein mit der gesetzlichen Leistung und einer Minimal-Betriebsrente finanziell übernehmen würden.
Warum Beamtenpensionen höher ausfallen
Formell greifen die drei Stufen auch bei Beamten – nur ist der Staat hier zugleich Träger der Basisversorgung und Arbeitgeber. In der Praxis fließen damit die Elemente von gesetzlicher und betrieblicher Absicherung in eine gemeinsame Zahlung zusammen. Die Pension lässt sich daher nicht eins zu eins mit der gesetzlichen Rente vergleichen. Für eine realistische Betrachtung müssten bei Angestellten die staatliche Rente und eine vorhandene Betriebsrente addiert und erst dann mit der Versorgung von Staatsbediensteten verglichen werden.
Hintergrund ist, dass Beamte während des aktiven Dienstes keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, stattdessen trägt der Dienstherr langfristig die Last. Aus Verbrauchersicht ist entscheidend, wie hoch die monatlichen Brutto- und Nettobezüge im Alter tatsächlich ausfallen.
Zahlenvergleich: 2.200 Euro Rente vs. 3.400 Euro Pension
Im Durchschnitt beziehen Ruheständler in der gesetzlichen Versicherung rund 1.500 Euro Brutto-Rente monatlich. Hinzu kommt im Mittel eine betriebliche Versorgung von etwa 700 Euro, sodass sich 2.200 Euro brutto ergeben – sofern ein entsprechender Vertrag existiert.
Dem gegenüber steht eine durchschnittliche Versorgung von Bundesbeamten von 3.400 Euro brutto, Landesbeamte kommen im Mittel sogar auf 3.600 Euro. Zwar liegt die Versorgung von Staatsbediensteten damit deutlich höher, der Abstand verringert sich jedoch, wenn die Steuerlast einbezogen wird: Ruhegehälter für Beamte werden voll besteuert wie ein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, während Renten nur anteilig steuerpflichtig sind. Freibeträge für Pensionäre laufen schrittweise aus und entfallen bis 2040.
Netto-Betrachtung und Lücken in der Vorsorge
Neben der Steuer wirkt auch die Krankenversicherung auf das verfügbare Einkommen im Alter. Staatsbedienstete müssen ihre private Krankenversicherung selbst finanzieren, während gesetzlich Versicherte die Beiträge zwischen Rentner und Rentenkasse aufteilen.
Für viele Beschäftigte entsteht ein weiteres Problem: Ein erheblicher Teil der Erwerbstätigen verfügt über keinen Betriebsrentenvertrag und oft auch nicht über ausreichende private Rücklagen. Laut business-punk.com nutzen Unternehmen zwar zunehmend Modelle wie Entgeltumwandlung, doch die Verbreitung ist lückenhaft.
2023 wurden 21 Millionen Anwartschaften auf Betriebsrenten gezählt, bei rund 42 Millionen Beschäftigten im Jahr 2024. Da eine Person mehrere Verträge haben kann, zeigt sich: Ein großer Teil der Erwerbstätigen geht mit deutlichen Versorgungslücken auf die Zielgerade Richtung Ruhestand.