Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren gilt weiterhin. Die Alterssicherungskommission hat im Juni empfohlen, sie zu streichen, und Kanzler Friedrich Merz (CDU) will das so umsetzen. Der neue Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) sucht dagegen einen Kompromiss, wie Berliner Zeitung und t-online berichten. Schweitzer übernahm nach dem Rücktritt von Bärbel Bas am 12. Oktober. Einen Gesetzentwurf gibt es bislang nicht; abgestimmt werden soll Anfang 2027. Für Jahrgang 1964 und jünger entscheidet sich damit, ob ein Rentenstart mit 65 ohne Abschlag möglich bleibt.

Mit 65 ohne Abschlag: So gilt es heute für Jahrgang 1964

Nach geltendem Recht können Versicherte mit 45 anrechenbaren Jahren ohne Abschlag in Rente, sobald sie die Altersgrenze ihres Jahrgangs erreicht haben. Sie liegt für Jahrgang 1961 bei 64 Jahren und 6 Monaten, für 1962 bei 64 Jahren und 8 Monaten und für 1963 bei 64 Jahren und 10 Monaten. Ab Jahrgang 1964 sind es 65 Jahre, die Regelaltersgrenze beträgt dann 67. Der Name „Rente mit 63“ passt damit nur noch auf die Rente mit Abschlägen nach 35 Jahren. Bis ein Gesetz beschlossen ist, gilt laut Deutscher Rentenversicherung ausschließlich das bestehende Recht.

7,2 Prozent weniger Rente für zwei Jahre früher

Fällt die Rente nach 45 Jahren weg, bliebe die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren. Sie wird laut Deutscher Rentenversicherung für jeden Monat vor dem regulären Rentenalter um 0,3 Prozent gekürzt und zwar dauerhaft. Wer als Jahrgang 1964 mit 65 statt 67 aufhört, verliert bei 24 Monaten also 7,2 Prozent. Bei 1.600 Euro Bruttorente vor Abschlag wären das 115,20 Euro weniger im Monat. Das ist eine Modellrechnung ohne spätere Rentenanpassungen. Zusätzlich will die Kommission das früheste Alter für diese Rente von 63 auf 64 Jahre anheben.

Merz will das Aus, Schweitzer einen Kompromiss

Merz sagte laut t-online vor der Jungen Union in Bonn, er wolle die Kommissionsvorschläge so umsetzen, wie sie vorliegen. Schweitzer verweist laut Berliner Zeitung auf den Koalitionsvertrag, der den frühen Ausstieg nach 45 Beitragsjahren grundsätzlich erhalten soll. Widerstand kommt auch aus der Union: Die ostdeutschen Regierungschefs Sven Schulze, Michael Kretschmer und Mario Voigt (alle CDU) lehnen das Aus ab. Die Unionsfraktion erwäge, die Regel offiziell beizubehalten.

Zwei bis fünf Jahre Übergang sind im Gespräch, beschlossen ist nichts

Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) kündigte schon Ende August Übergangsfristen und Härtefallregelungen an, wie gegen-hartz.de unter Berufung auf die dpa schreibt. Im Gespräch sind zwei bis fünf Jahre; weder die Dauer noch die geschützten Jahrgänge stehen fest. Die Härtefallregel der Kommission sieht vor: Wer gesundheitlich nicht mehr im langjährig ausgeübten Berufsfeld arbeiten kann, soll nach 35 Versicherungsjahren zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen können, bis zu drei Jahre früher mit Abschlägen. Wer gesund ist, könnte diese Ausnahme nicht nutzen.

540 Monate zählen: Was Betroffene jetzt prüfen sollten

Maßgeblich sind laut Deutscher Rentenversicherung die Regeln zum Zeitpunkt des Rentenbeginns; ein früher Antrag sichert keine günstigere Rechtslage. Für die Wartezeit zählen nach Angaben der Berliner Zeitung 540 Monate bestimmter Versicherungszeiten, darunter Pflichtbeiträge, Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag und Pflege, nicht aber Bürgergeld oder Schul- und Studienzeiten. Rentennahe Versicherte können bei der Rentenversicherung ihren Versicherungsverlauf anfordern und Lücken klären.

Vor einem Antrag auf eine Rente mit Abschlägen lohnt der Vergleich der Zahlbeträge, denn ein späterer Wechsel in eine andere Altersrente ist nach der Bewilligung grundsätzlich ausgeschlossen. Individuelle Auskunft gibt die Rentenversicherung.