Die Rente mit 67 ist 2026 nicht abgeschafft. Für alle ab 1964 Geborenen gilt weiter die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Gleichzeitig liegt ein Reformvorschlag auf dem Tisch, der das Rentenalter ab 2032 regelmäßig an die Lebenserwartung koppeln würde. Wie Gegen-hartz berichtet, hat die Alterssicherungskommission dafür 33 Empfehlungen vorgelegt; die Bundesregierung will das Paket bis Ende 2026 gesetzlich auf den Weg bringen. Für Versicherte ist damit vor allem eines wichtig: Zwischen geltendem Recht und einer möglichen Neuregelung muss klar getrennt werden.

Zwei-zu-eins-Regel: 67 Jahre und sechs Monate bis 2041

Die Kommission schlägt keine einmalige Anhebung auf 68 oder 70 Jahre vor, sondern ein dauerhaftes Verfahren. Steigt die statistische Lebenserwartung um zwölf Monate, sollen acht Monate auf längere Erwerbsarbeit entfallen, vier Monate auf zusätzliche Rentenbezugszeit. Nach den mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes ergäbe sich ungefähr alle zehn Jahre ein Plus von sechs Monaten. Zwischen 2031 und 2041 könnte die Regelaltersgrenze deshalb von 67 auf 67 Jahre und sechs Monate steigen. Die jeweils gültige Grenze soll mindestens fünf Jahre vorher festgelegt und regelmäßig überprüft werden.

Jahrgang 1965 zuerst, Jahrgang 2024 nur als Hochrechnung

Die erste Verschiebung würde nach der Modellrechnung den Jahrgang 1965 treffen, der 2032 67 Jahre alt wird. Für diesen Jahrgang ginge es zunächst um einen Monat, für 1974 Geborene um sechs Monate. Wer 1984 geboren wurde, käme dem Modell zufolge erst mit 68 Jahren in die reguläre Altersrente. Die oft genannte Marke von 70 Jahren betrifft eine langfristige Fortschreibung für den Jahrgang 2024 und ist kein beschlossenes Rentenrecht. Für rentennahe Jahrgänge ist zudem ein Vertrauensschutz vorgesehen, dessen Umfang der Gesetzgeber erst noch festlegen muss.

Rente mit 63 und Rente nach 45 Jahren stehen mit zur Debatte

Zur Reform gehört mehr als die Regelaltersgrenze. Die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren soll künftig frühestens mit 64 statt mit 63 Jahren beginnen. Danach würde diese Schwelle mit dem regulären Rentenalter weiter steigen; der Abstand zwischen frühem und regulärem Rentenbeginn soll auf drei Jahre begrenzt werden. Der Abschlag liegt nach heutigem Recht bei 0,3 Prozent pro Monat. Außerdem soll die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte entfallen. Nach derzeitigem Recht können ab 1964 Geborene nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren ohne Kürzungen in Rente gehen.

Uwe Kersten aus Göttingen: Belastung bleibt ein Kernpunkt

Was höhere Altersgrenzen im Alltag bedeuten, zeigt ein Beispiel aus der Bauwirtschaft. Uwe Kersten arbeitet in einer Kiesgrube im Landkreis Göttingen, ist 61 Jahre alt und kann als Langzeitversicherter Ende 2029 in den Ruhestand gehen. „Ich mach das jetzt 38 Jahre und merke, dass ich immer größere Regenerationsphasen brauche“, sagte er laut Tagesschau. Die Kommission verweist selbst auf Unterschiede bei Gesundheit und Lebenserwartung zwischen Berufsgruppen und schlägt erleichterten Rentenzugang für gesundheitlich eingeschränkte, rentennahe Jahrgänge sowie mehr Reha vor. Unverändert gilt außerdem: Wer 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten erreicht, kann vorzeitig in Rente gehen, muss aber dauerhafte Kürzungen bis zu 14,4 Prozent einkalkulieren, wie Ruv erläutert.