Fast 270.000 Menschen sind 2024 ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gegangen – ein Rekordwert, den Co-Vorstandschef Jens Dirk Wohlfeil von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) genannt hat. Grundlage ist die Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“, oft verkürzt als Rente mit 63 bezeichnet. Wer 45 Versicherungsjahre nachweist, kann vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen und erhält die volle Leistung. Für den Jahrgang 1960 lag der abschlagsfreie Rentenbeginn 2024 bei 64 Jahren und vier Monaten, die reguläre Grenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Damit war ein vorgezogener Ruhestand von bis zu zwei Jahren möglich, ohne finanzielle Einbußen bei der Monatsrente.
Rente mit 63: Wer noch abschlagsfrei gehen kann
Die Sonderrente für besonders lange Versicherte gibt es seit 2007, 2014 wurde sie politisch ausgeweitet und populär. Die ursprünglich mit 63 Jahren erreichbare abschlagsfreie Frührente galt allerdings nur für wenige frühe Jahrgänge. Inzwischen wird das Mindestalter schrittweise angehoben: Wer 1961 geboren wurde, kann den vollen Anspruch erst mit 64 Jahren und sechs Monaten nutzen. Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Grenze dauerhaft bei 65 Jahren. Laut Spiegel profitieren vor allem Menschen mit stabilen Erwerbsbiografien, etwa aus Industrie und öffentlichem Dienst. Damit bleibt der Zugang für Geringverdienende, Menschen mit Brüchen im Lebenslauf oder längeren Phasen der Kindererziehung deutlich schwerer.
270.000 Abschlagsfrei-Rentner: So funktioniert die Regel
Die Grundidee: Langjährig Versicherte sollen nach Jahrzehnten im Job früher aussteigen können, ohne dass ihre Ansprüche gekürzt werden. Regulär ist ein vorzeitiger Ausstieg im deutschen System bereits ab 63 Jahren möglich, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen – dann allerdings mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat, also 3,6 Prozent pro Jahr. Wer ein Jahr früher geht, erhält lebenslang 3,6 Prozent weniger Rente, bei zwei Jahren sind es 7,2 Prozent. Diese Kürzung entfällt komplett, wenn 45 Beitragsjahre erreicht sind und die jeweilige Altersgrenze für die Sonderrente gilt. Nach Angaben der DRV bekamen 2024 rund 270.000 Versicherte diese Form der Frührente bewilligt, zusätzlich gingen gut 220.000 Personen nach 35 Versicherungsjahren mit Abschlägen in den Ruhestand.
Kritik der Ökonomen: Teuer und sozial ungenau
Ökonomische Institute bemängeln, dass von der Regel überwiegend Beschäftigte mit relativ guten Einkommen und stabilen Jobs profitieren. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, über die deutschlandfunk.de berichtet, zeigt: Weniger als ein Drittel der Nutzer dieser Rentenart war im Berufsleben stark belastet, körperlich oder psychisch. Rund 40 Prozent waren nur leicht bis mäßig belastet. Volkswirtin Ruth Schüler vom Institut der deutschen Wirtschaft hält den frühen, abschlagsfreien Exit deshalb für zu großzügig. Sie argumentiert, die Rentenkasse müsse länger zahlen, obwohl gleichzeitig Beitragsjahre wegfallen. Ihr Vorschlag: Die Sonderrente nach 45 Jahren auslaufen lassen, die Abschläge für frühere Renten nach 35 Versicherungsjahren erhöhen und die allgemeine Altersgrenze nach 2031 weiter anheben, um das System finanziell zu stabilisieren.
Sozialverband VdK: Schutz für langjährig Versicherte
Anders bewertet der Sozialverband VdK die Situation. Präsidentin Verena Bentele betont, dass langjährig Versicherte durch Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Pflegeleistungen stark zum Wohlstand beigetragen hätten; hier gehe es um Anerkennung und generationenübergreifende Solidarität. Statt Leistungen zu kürzen, sollten aus ihrer Sicht Betriebe und Politik Arbeitsbedingungen verbessern, damit Beschäftigte länger gesund arbeiten können. Dazu gehören altersgerechte Arbeitsplätze, flexible Arbeitszeitmodelle und bessere Prävention. Außerdem nennt der Verband zusätzliche Steuerzuschüsse und eine breitere Finanzierungsbasis – etwa durch Einbeziehung von Selbstständigen, Beamten und Abgeordneten – als Alternativen, um die gesetzliche Altersvorsorge tragfähig zu halten. Wie hoch die Entlastung einer Abschaffung der Sonderrente tatsächlich wäre, bleibt laut Rentenversicherung schwer seriös zu beziffern.