Die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren ist noch kein geltendes Recht. Wer kurz vor dem Ruhestand steht, muss deshalb zwischen heutiger Rechtslage und Reformvorschlägen unterscheiden. Aktuell können besonders langjährig Versicherte je nach Geburtsjahrgang vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen; für 1964 und jüngere Jahrgänge liegt die Grenze bei 65 Jahren. In der politischen Debatte geht es nun darum, wie ein möglicher Wegfall abgefedert werden soll, ohne Menschen mit bereits laufender Ruhestandsplanung abrupt zu treffen.

Nina Warken nennt Übergangsfristen und Härtefälle

Die Bundesregierung wirbt für einen Kompromiss. „Nur wir werden es mit Übergangsfristen machen, wir werden es mit Härtefallregelungen machen, das ist schon vorgesehen“, so Kanzleramtschefin Nina Warken laut Tagesschau. Diskutiert wird ein Vorlauf von etwa fünf Jahren. Festgelegt ist dieser Zeitraum aber nicht. Offen ist weiter, ab wann eine Frist laufen würde, welche Rentenbeginne noch geschützt wären und ob etwa Altersteilzeitvereinbarungen besonders berücksichtigt würden. Für Versicherte ergibt sich daraus bisher kein verlässlicher persönlicher Stichtag.

Jahrgang 1964: Abschlagsfrei erst mit 65

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ passt für viele Betroffene schon heute nicht mehr. Seit der Einführung 2014 ist das Zugangsalter schrittweise gestiegen. Wer 1961 geboren wurde, erreicht die Altersgrenze bei 64 Jahren und sechs Monaten, beim Jahrgang 1962 sind es 64 Jahre und acht Monate, beim Jahrgang 1963 bereits 64 Jahre und zehn Monate. Ab 1964 gilt 65 Jahre. Entscheidend sind zudem 45 Versicherungsjahre, nicht 45 Jahre Erwerbsarbeit. Dazu zählen auch anerkannte Zeiten wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Wehr- oder Zivildienst und unter bestimmten Voraussetzungen Phasen mit Arbeitslosengeld.

Härtefallregelung: Schutzrente ab 35 Versicherungsjahren

Die gesundheitlich begründete Ausnahme soll anders funktionieren als die bisherige Regel. Wie Gegen-hartz berichtet, nennt der Kommissionsbericht mindestens 35 Versicherungsjahre als Voraussetzung. Geplant ist eine individuelle Gesundheitsprüfung, die klären soll, ob die bisher langjährig ausgeübte Tätigkeit im Berufsfeld noch möglich ist. Als Orientierung dient die Altersrente für schwerbehinderte Menschen: zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei, bis zu drei weitere Jahre früher mit Abschlägen. Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren entspräche das 65 beziehungsweise frühestens 62 Jahren.

10 Milliarden Euro Einsparung stehen im Raum

Hinter der Debatte steht auch die Finanzierung der gesetzlichen Rente. Die Menschen beziehen ihre Rente deutlich länger als früher: 1960 lag die durchschnittliche Rentenbezugsdauer bei 9,9 Jahren, 2025 bei 20,7 Jahren. Gleichzeitig sank das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern von 3,79 auf etwa 2,1. Eine Reformkommission schlug deshalb neben einer Kapitalrente und zusätzlichen Einzahlern auch das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren vor. Wie Focus berichtet, rechnet die Regierung dabei mit Einsparungen von rund 10 Milliarden Euro im Jahr. Wer dann zwei Jahre früher ginge, müsste mit 7,2 Prozent Abschlag rechnen.