Zum Jahreswechsel 2026 greifen zahlreiche finanzielle und rechtliche Änderungen, die Rentner, Beschäftigte und Familien direkt im Portemonnaie spüren. Zentral sind höhere Sozialabgaben für Gutverdiener, ein deutlich angehobener Mindestlohn, neue Spielräume beim Hinzuverdienst im Alter sowie Entlastungen bei Energie und Gastronomie. Parallel verteuern sich Krankenversicherungen und das Deutschland-Ticket, während der Steuergrundfreibetrag und Kindergeld anziehen. Laut web.de ist zudem ein Rentenplus von voraussichtlich 3,7 Prozent zur Jahresmitte eingeplant – endgültig festgelegt wird die Höhe jedoch erst im Frühjahr durch das Bundeskabinett.
Rentenversicherung, Aktivrente und neue Freibeträge
In der gesetzlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf 8.450 Euro monatlich, in der knappschaftlichen Versicherung auf 10.400 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für die Berechnung der Entgeltpunkte wird auf 51.944 Euro im Jahr festgesetzt. Neurentner müssen ab 2026 84 Prozent ihrer Altersbezüge versteuern, gleichzeitig erhöht sich der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro, der Kinderfreibetrag auf 3.414 Euro pro Elternteil.
Ab 1. Januar soll zudem die Aktivrente starten: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, soll bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen, meldet deutsche-handwerks-zeitung.de. Der monatliche Mindestbeitrag für freiwillige Beiträge steigt auf 112,16 Euro, der Höchstbeitrag auf 1.571,70 Euro. Für Kreative sinkt der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung auf 4,9 Prozent.
Mindestlohn 13,90 Euro und bessere Azubi-Vergütung
Der gesetzliche Mindestlohn klettert auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich automatisch die Verdienstgrenze für Minijobs: Geringfügig Beschäftigte dürfen ab Januar bis zu 603 Euro monatlich verdienen. Parallel steigt die Mindestausbildungsvergütung für neu startende Azubis auf 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Lehrjahr. Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen maximal 20 Prozent unter dem einschlägigen Branchentarif bleiben.
In mehreren Handwerken gelten zusätzlich höhere Branchenmindestlöhne – etwa 14,96 Euro für ungelernte Kräfte im Dachdeckerbereich oder 15 Euro für Innen- und Unterhaltsreiniger –, wie deutsche-handwerks-zeitung.de berichtet. Für viele Beschäftigte im Handwerk verbessern sich damit direkt die monatlichen Einkommen und die späteren Rentenansprüche.
Energieentlastung, CO₂-Preis und Solardachpflicht
Im Energiebereich greifen zum 1. Januar mehrere Entlastungen. Die Gasspeicherumlage von 0,289 Cent je kWh entfällt komplett; ein Musterhaushalt mit 20.000 kWh spart dadurch knapp 58 Euro pro Jahr. Hinzu kommt ein Milliardenzuschuss des Bundes zu den Netzentgelten, der einen Haushalt mit 3.500 kWh rechnerisch um rund 100 Euro entlastet.
Da Anbieter Preissenkungen nicht automatisch weitergeben müssen, empfiehlt sich ein Tarifvergleich. Der CO₂-Preis soll sich 2026 in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne bewegen, sodass Kraft- und Heizstoffe nur moderat teurer werden dürften, so mdr.de. In Nordrhein-Westfalen greift zudem eine Solardachpflicht bei Dachsanierungen auch für Bestandsbauten, ausgenommen sind bestimmte Sondergebäude.
Steuern, Deutschlandticket und weitere Alltagskosten
Die Einkommensteuer wird durch höhere Grenzen leicht abgefedert. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst ab 69.879 Euro Jahreseinkommen. Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt für die meisten Steuerklassen auf 20.350 Euro, in Klasse III auf 40.700 Euro.
Familien profitieren von einem höheren Kindergeld von 259 Euro pro Monat und Kind sowie einem Kinderfreibetrag von 6.828 Euro bei gemeinsamer Veranlagung. Wer bis 31. Januar 2026 einen Lohnsteuer-Freibetrag eintragen lässt, kann berufsbedingte Kosten oder Kinderfreibeträge sofort im Nettolohn nutzen.
Gleichzeitig wird das Deutschlandticket um fünf Euro teurer und kostet künftig 63 Euro, wie web.de meldet. Für Pendler gilt ab 2026 eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer – unabhängig vom Verkehrsmittel.