Für Rentnerinnen und Rentner bringt der Mai 2026 gleich mehrere Neuerungen mit direkter Wirkung auf Geld, Fristen und Planung im Ruhestand. Maßgeblich sind unter anderem veränderte Abzüge bei der Krankenversicherung, feste Auszahlungstage, neue Rentenzugänge für bestimmte Jahrgänge und steuerliche Regeln für Neurentner.

Hinzu kommt die seit Jahresbeginn geltende Aktivrente für ältere Beschäftigte. Laut „t-online.de“ können zudem erstmals einzelne Versicherte des Jahrgangs 1960 regulär in den Ruhestand wechseln. Wer seine Unterlagen jetzt prüft, kann Kontoauszug, Rentenbescheid und Steuerlast besser einordnen.

29. Mai für viele Rentner, 30. April für Bestandsfälle

Beim Auszahlungstermin kommt es weiterhin auf den Rentenbeginn an. Wer seine gesetzliche Altersbezüge erst nach dem 1. April 2004 erhalten hat, bekommt die Maizahlung nachschüssig am 29. Mai 2026, dem letzten Bankarbeitstag des Monats. Wer schon vorher im Ruhestand war, erhielt die Zahlung für Mai bereits am 30. April vorschüssig.

Parallel wirken sich höhere Zusatzbeiträge vieler Krankenkassen auf die Nettoauszahlung aus. Wegen der gesetzlichen Verzögerung schlagen Änderungen erst mit Abstand auf die Überweisung durch. Bei 1.500 Euro Bruttobezug und 0,4 Prozentpunkten mehr Zusatzbeitrag sinkt der Auszahlungsbetrag um rund drei Euro monatlich.

Jahrgang 1960 und drei neue Zugänge im Mai

Im Mai können mehrere Gruppen neu eine Altersrente beantragen oder beziehen. Wie „antenne.de“ berichtet, gilt das für Versicherte vom 2. April 1963 bis 1. Mai 1963 bei der Altersrente für langjährig Versicherte, dann aber mit dem maximalen Abschlag von 13,8 Prozent und mindestens 35 Beitragsjahren. Abschlagsfrei ist der Zugang für Geborene vom 2. Oktober 1961 bis 1. November 1961, sofern 45 Versicherungsjahre erreicht sind.

Für schwerbehinderte Menschen mit Geburtsdatum zwischen 2. Juni 1963 und 1. Juli 1963 ist ebenfalls ein Start möglich, mit 10,8 Prozent Abschlag. In die Regelaltersrente wechselt zum 1. Mai nur, wer am 1. Januar 1960 geboren wurde.

2.000 Euro steuerfrei mit der Aktivrente

Wer nun die persönliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann die neue Aktivrente nutzen. Bis zu 2.000 Euro monatlicher Hinzuverdienst aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bleiben dann steuerfrei. Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht erfasst sind Minijobs, selbstständige Tätigkeiten oder freiberufliche Arbeit. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auch auf den steuerfreien Teil weiter an.

Zusätzlich läuft bereits die Vorbereitung der Rentenanpassung zum 1. Juli 2026. Dann steigen die gesetzlichen Bezüge um 4,24 Prozent, der Rentenwert klettert von 40,79 auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Die Anpassungsmitteilungen werden ab Mitte Juni verschickt und sollten genau geprüft werden.

84 Prozent steuerpflichtig, Ehrentag am 23. Mai

Für Neurentner des Jahres 2026 steigt der steuerpflichtige Anteil der ersten vollen Jahresrente auf 84 Prozent, 16 Prozent bleiben dauerhaft als Freibetrag festgeschrieben. Bestandsrentner sind davon nicht betroffen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro, sodass niedrigere Jahresrenten trotz höherem Besteuerungsanteil oft steuerfrei bleiben, wenn keine weiteren Einkünfte hinzukommen, so „buerger-geld.org“.

Ebenfalls neu ist am 23. Mai der bundesweite Ehrentag zum Grundgesetz. Für ältere Menschen kann das mehr sein als Symbolik: Im Zeitraum vom 16. bis 31. Mai werden lokale Mitmach-Aktionen gefördert, teils mit bis zu 500 Euro für Projekte.