Für viele Ruheständler ist im Juni vor allem eine Frage wichtig: An welchem Tag geht die gesetzliche Rente aufs Konto? Entscheidend ist dabei nicht nur der Monat, sondern vor allem der Zeitpunkt, seit dem die Altersrente bezogen wird. Denn bei der Auszahlung gelten zwei verschiedene Systeme. Wer die Leistung erhalten will, muss sie zudem zuvor bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Damit das Geld pünktlich zum Start des Ruhestands ankommt, sollte der Antrag rund drei Kalendermonate vor Rentenbeginn gestellt werden, wie derwesten.de berichtet.
Rentenbeginn vor April 2004 bestimmt den Zahlungstag
Beim Auszahlungstermin im Juni werden Ruheständler nicht einheitlich behandelt. Wer seine Altersrente vor April 2004 erstmals erhalten hat, bekommt das Geld am Monatsanfang im Voraus für den laufenden Monat. Wer dagegen seit April 2004 oder später im Ruhestand ist, erhält die Überweisung erst am Monatsende rückwirkend für den jeweiligen Kalendermonat. Für den Juni heißt das konkret: Die eine Gruppe erhielt ihr Geld bereits zu Monatsbeginn, die andere am letzten Bankarbeitstag des Monats. Das ist die zentrale Unterscheidung bei der gesetzlichen Rentenzahlung.
Deutsche Rentenversicherung nennt 5 Jahre als Mindestzeit
Nicht jeder bekommt automatisch Altersrente, sobald das Rentenalter erreicht ist. Voraussetzung ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Dazu kommt eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. „Die reguläre Altersrente, die Regelaltersrente, können fast alle bekommen, die gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben. Denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit“, heißt es laut business-punk.com von der Deutschen Rentenversicherung. Zusätzlich muss die maßgebliche Altersgrenze erreicht sein. Diese wird seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Mehr Beiträge führen zu höherer monatlicher Auszahlung
Wie viel Geld im Juni auf dem Konto landet, hängt nicht allein vom Auszahlungstermin ab. Die Höhe der gesetzlichen Altersrente richtet sich im Kern nach den Jahren mit Beitragszahlungen und nach der Höhe der eingezahlten Beiträge. Wer über längere Zeit mehr in die Rentenversicherung eingezahlt und dadurch mehr Rentenpunkte gesammelt hat, erhält im Ruhestand eine höhere monatliche Leistung. Das gilt unabhängig davon, ob die Überweisung am Monatsanfang oder am Monatsende erfolgt. Der Zahlungstag ändert also nichts an der individuell berechneten Rentenhöhe.
Grundrente läuft mit der Altersrente zusammen
Wichtig ist im Juni auch der Blick auf Sonderfälle. Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt, bekommt die gesetzliche Rente weiterhin überwiesen. Bei einem Konto außerhalb der EU läuft die Zahlung über den Renten Service der Deutschen Post. Auch Empfänger der Grundrente müssen keinen gesonderten Termin im Blick behalten. Diese Leistung wird gemeinsam mit der Altersrente ausgezahlt. Ein zusätzlicher Antrag ist dafür nicht nötig, sofern ein Anspruch besteht. Für viele Betroffene vereinfacht das den Zahlungseingang im Monat deutlich.