Der Februar 2026 verändert gleich in mehreren Punkten den Ruhestand in Deutschland. Zum einen wirkt sich der höhere Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nun spürbar auf viele Rentenauszahlungen aus. Zum anderen erreichen bestimmte Geburtsjahrgänge exakt jene Altersgrenzen, ab denen ein Rentenbeginn rechtlich erstmals möglich ist – je nach Rentenart mit oder ohne dauerhafte Kürzungen. Wer den Start in den Ruhestand falsch terminiert, kann sein Leben lang weniger Geld erhalten. Laut Focus ist der Monatswechsel daher vor allem für Versicherte der frühen 1960er-Jahrgänge von großer finanzieller Tragweite.
Netto-Rente sinkt durch höhere Krankenkassenbeiträge
Bereits zum 1. Januar 2026 ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von 2,5 auf 2,9 Prozent gestiegen. Auf vielen Rentenkonten macht sich diese Erhöhung jedoch erst Ende Februar bemerkbar. Grund ist ein technischer Nachlauf: Bei zahlreichen Beziehern wurden im Januar noch die Beitragssätze des Jahres 2025 einbehalten, weil die Rente bereits zum 31. Dezember fällig war.
Nach Informationen von Bild betrifft das vor allem Menschen, die vor März 2004 erstmals eine gesetzliche Rente erhalten haben. Die Bruttorente bleibt unverändert, aber der höhere Krankenversicherungsanteil reduziert den Auszahlungsbetrag dauerhaft. Für Betroffene lohnt ein genauer Blick auf die Rentenmitteilung, um die Abweichung nachzuvollziehen.
Regelaltersrente ab 66 Jahren und 2 Monaten
In die reguläre Altersrente können ab Februar 2026 erstmals Versicherte eintreten, die zwischen dem 2. November 1959 und einschließlich 1. Dezember 1959 geboren wurden. Für diesen Jahrgang liegt die maßgebliche Altersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten.
Der Anspruch ist in diesem Fall abschlagsfrei, sofern alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist dabei die gesetzliche Systematik: Die Regelaltersrente beginnt grundsätzlich im Folgemonat nach Erreichen der Altersgrenze, wenn der Geburtstag nicht auf den Monatsersten fällt.
Wer also etwa Anfang Dezember 1959 geboren wurde, erreicht die Grenze im Februar 2026 und kann ab März regulär in den Ruhestand wechseln. Laut rentenbescheid24.de lassen sich so Kürzungen vollständig vermeiden.
Schwerbehinderte: Früherer Start, aber oft mit 10,8 Prozent Minderung
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten ab Februar 2026 neue verbindliche Altersgrenzen. Versicherte, die zwischen dem 2. Januar 1964 und einschließlich 1. Februar 1964 geboren wurden, können diese Leistung frühestens mit 62 Jahren in Anspruch nehmen, müssen dann aber einen dauerhaften Abschlag von 10,8 Prozent hinnehmen.
Abschlagsfrei ist der Einstieg für Betroffene mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, wenn sie dem Geburtsjahrgang vom 2. Juli 1961 bis 1. August 1961 angehören, 64 Jahre und 6 Monate alt sind und mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen.
Diese Kombination aus Jahrgang, Behinderung und Wartezeit entscheidet, ob die Altersrente für Schwerbehinderte spürbar gekürzt wird oder nicht.
Langjährig und besonders langjährig Versicherte: 63 Jahre mit Abschlag, 64 Jahre und 6 Monate ohne
Auch bei der Altersrente für langjährig Versicherte verschieben sich zum Februar 2026 die rentenberechtigten Jahrgänge. Erstmals können Personen, die zwischen dem 2. Januar 1963 und dem 1. Februar 1963 geboren wurden, mit 63 Jahren in diese Rentenart wechseln, wenn sie mindestens 35 Versicherungsjahre erreichen. Dieser frühe Rentenstart kostet allerdings 13,8 Prozent, die auf Dauer verbleiben und sich später nicht zurückdrehen lassen.
Deutlich günstiger ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Wer zwischen dem 2. Juli 1961 und dem 1. August 1961 geboren wurde und mindestens 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann mit 64 Jahren und 6 Monaten ohne Abschläge in Ruhestand gehen. Nach Angaben von Focus ist die populäre Bezeichnung „Rente mit 63“ für diese Gruppe längst überholt.