Viele Ruheständler prüfen einen Umzug ins Ausland, weil die Rente in Deutschland oft knapp kalkuliert ist. Besonders gefragt sind Länder, in denen auf deutsche Alterseinkünfte keine zusätzlichen Steuern erhoben werden oder die Lebenshaltungskosten deutlich niedriger liegen. Doch der steuerliche Vorteil allein reicht nicht für eine tragfähige Entscheidung. Wer den Wohnsitz verlegt, muss klären, ob die volle Zahlung weiterläuft, welches Finanzamt zuständig ist und welche Folgen das für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Bankkonto hat. Genau an diesen Punkten entstehen laut t-online.de häufig teure Fehler.

Portugal seit 2024 ohne alten Steuervorteil

Lange galt Portugal als bevorzugtes Ziel für deutsche Senioren. Hintergrund war ein 2009 eingeführtes Modell, nach dem ausländische Rentner ihre Bezüge für zehn Jahre einkommensteuerfrei erhalten konnten. Diese Regel ist inzwischen ausgelaufen. Wer heute dorthin umzieht, bekommt diesen Bonus nicht mehr und muss regulär Steuern auf Rente und weitere Einkünfte zahlen, wie wmn.de berichtet. Damit hat sich die Rechnung für viele Interessenten verändert. Ein warmer Wohnort am Meer bleibt attraktiv, doch der frühere finanzielle Abstand zu anderen Staaten ist deutlich kleiner geworden.

Sieben Staaten verzichten auf Steuerzugriff

Nach Angaben von wmn.de gelten derzeit sieben Länder als besonders interessant, weil sie zwar über Doppelbesteuerungsabkommen deutsche Renten besteuern dürften, darauf aber verzichten: Albanien, Moldawien, Japan, Kuwait, Mauritius, Thailand und Vietnam. Vor allem Albanien, Moldawien, Thailand und Vietnam gelten zusätzlich als vergleichsweise günstig im Alltag. Anders sieht es in Japan, Kuwait und auf Mauritius aus, wo Wohnen, Versorgung und Dienstleistungen deutlich mehr kosten können. Auf Mauritius kommt noch eine Hürde hinzu: Für bestimmte Vorteile müssen pro Jahr 18.000 US-Dollar auf ein eigenes Konto transferiert werden.

Sechs Monate Grenze bei Rentenzahlung und Steuern

Für die Rentenzahlung ist die Aufenthaltsdauer zentral. Wer weniger als sechs Monate im Jahr im Ausland lebt, erhält seine deutsche Altersrente in der Regel unverändert weiter. Auch bei einem dauerhaften Umzug in EU-Staaten sowie nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz bleibt die volle Zahlung meist erhalten, so t-online.de. Bei längeren Aufenthalten in Nicht-EU-Staaten kann es dagegen zu Kürzungen kommen, etwa bei besonderen Versicherungszeiten oder bestimmten Ansprüchen nach dem Fremdrentengesetz. Dauerhaft Ausgewanderte sind in Deutschland zudem beschränkt steuerpflichtig – damit entfällt der Grundfreibetrag zunächst.

Finanzamt Neubrandenburg und Riester als Knackpunkte

Wer mehr als 90 Prozent seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht, kann einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen und damit den Grundfreibetrag unter Umständen weiter nutzen. Zuständig ist für viele Auslandsrentner das Finanzamt Neubrandenburg, wie t-online.de meldet. Wichtig ist außerdem, die neue Adresse und die Bankverbindung spätestens zwei Monate vor dem Umzug zu melden. Bei der Riester-Rente gilt eine weitere Einschränkung: Innerhalb der EU bleibt die Förderung bestehen, bei einem dauerhaften Umzug in ein Nicht-EU-Land muss die staatliche Förderung in der Regel zurückgezahlt werden. Vor der Auswanderung zählen daher nicht nur Steuern, sondern auch Sozialversicherung, Lebensbescheinigung und lokale Gesetze.