Deutschland geht mit einem Paket an Gesetzesänderungen und Fristen in den Dezember 2025. Besonders spürbar wird der Monat für Ruheständler, Erwerbsgeminderte, Versicherte und Anleger. Die Deutsche Post beendet die Bargeldauszahlung gesetzlicher Altersbezüge, gleichzeitig wird der Zuschlag bei Erwerbsminderungsrenten neu berechnet und fest in die laufende Zahlung integriert. Parallel laufen Fristen für Steuervergünstigungen, Kapitalerträge und Nebenkosten ab, während Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge für 2026 festlegen. Auch beim Bauen, im Straßenverkehr, bei der Bahn und im Onlinehandel treten neue Regeln in Kraft, berichten deutsche-handwerks-zeitung.de und mdr.de übereinstimmend.

Rente bar nur noch per Konto und neuer Zuschlag

Ende Dezember 2025 stellt die Deutsche Post die Barauszahlung gesetzlicher Altersbezüge endgültig ein. Wer seine Altersbezüge bislang über Zahlungsanweisung am Schalter abholte und noch kein Konto angegeben hat, sollte im Dezember ein Basiskonto eröffnen, um keine Unterbrechung zu riskieren, so Bild.

Parallel ändern sich die Regeln für die Erwerbsminderungsrente: Seit Juli 2024 gibt es dafür einen Zuschlag, der bisher als gesonderte Extra-Zahlung überwiesen wurde. Ab 1. Dezember 2025 wird dieser Zuschlag dauerhaft mit der Monatszahlung zusammen ausgezahlt.

Für Renten mit Beginn zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 erfolgt die Berechnung künftig individuell nach Versicherungszeiten und Rentenpunkten, der Zuschlag wächst automatisch mit künftigen Rentenanpassungen. Ab frühestens Juli 2026 wird er zudem beim Einkommen für Witwen- und Witwerrenten berücksichtigt.

Krankenkassenbeiträge, Kfz-Police und steuerliche Fristen

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2026 von 2,5 auf 2,9 Prozent steigen; der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz allerdings in den Vermittlungsausschuss verwiesen, meldet mdr.de. Jede Kasse legt ihren individuellen Aufschlag im Dezember fest. Steigen die Beiträge, besteht ein Sonderkündigungsrecht für Versicherte.

Bei Kfz-Versicherungen gilt ein ähnliches Recht: Erhöht ein Anbieter zum Jahreswechsel den Beitrag ohne Leistungsplus, kann der Vertrag in der Regel binnen eines Monats nach Zugang der Rechnung beendet oder auf einen günstigeren Tarif umgestellt werden.

Für Kapitalanleger läuft zum Jahresende die Frist für den Freistellungsauftrag, damit der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro nicht ungenutzt bleibt. Wer Verluste mit Wertpapieren bei mehreren Banken steuerlich verrechnen will, muss bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen.

Vermieter müssen die Nebenkostenabrechnung 2024 bis 31. Dezember zustellen, sonst sind Nachforderungen ausgeschlossen.

Förderung für Gründer und Bauen, Entlastung beim Strom

Zum 1. Dezember 2025 weitet die KfW den „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ aus: Der Höchstbetrag für geförderte Betriebsmittel steigt von 50.000 auf 80.000 Euro, berichtet deutsche-handwerks-zeitung.de. Handwerksbetriebe erhalten außerdem ein neues EU-Instrument: Geografische Herkunftsangaben können ab diesem Termin auch für handwerkliche und industrielle Produkte registriert werden, um regionale Qualitätsmarken besser zu schützen. Für das produzierende Gewerbe endet am 31. Dezember die Frist, um beim Hauptzollamt die Stromsteuerentlastung für 2024 zu beantragen. Grundlage ist das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024, das den Stromsteuersatz auf das EU-Mindestmaß sowie die Verbrauchsschwelle von 48.700 auf 12.500 kWh gesenkt hat – damit kommen nun auch kleinere Betriebe für Erstattungen infrage. Zusätzlich plant die Bundesregierung, die 2022 eingestellte EH55-Neubauförderung Mitte Dezember mit einem Volumen von rund 800 Millionen Euro wieder aufzulegen, vorbehaltlich der Zustimmung von Haushaltsausschuss und Bundestag.

Gastronomie-Steuer, Widerrufsbutton, Bahn & Online-Rückgaben

Am 20. Dezember soll der Bundesrat über die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants von 19 auf sieben Prozent ab 2026 entscheiden; der entsprechende Entwurf ist im Koalitionsvertrag verankert, so Bild.

Onlinehändler und Handwerksbetriebe, die im Netz Verträge mit Verbrauchern schließen, müssen bis 19. Dezember 2025 auf ihren Webseiten einen Widerrufsbutton vorsehen, die technische Umsetzung hat bis 19. Juni 2026 zu erfolgen. Die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist bleibt unverändert, der Button soll den Rücktritt aber so einfach machen wie den Abschluss.

Im Personenverkehr tritt am 14. Dezember der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn in Kraft: ICE-Sprinter verbinden dann 21 Städte im Halbstundentakt, nahezu doppelt so viele wie zuvor, zitiert mdr.de die Bahn. Gleichzeitig fallen einzelne Fernstrecken weg, etwa Hamburg–Hannover–Kassel–Wien. Die Fernverkehrspreise bleiben stabil, allerdings steigt das Deutschlandticket zum Januar von 58 auf 63 Euro.

Für Weihnachtseinkäufe verlängert Amazon die Rückgabefrist für viele Bestellungen zwischen 1. November und 25. Dezember bis 31. Januar beziehungsweise 15. Januar, ähnlich lange Kulanzregeln gelten bei Mediamarkt und Saturn.