Dabei lohnt sich ein genauer Blick auf die aktuellen Werte. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 bei 51.944 Euro, der Beitragssatz bei 18,6 Prozent. Rechnerisch entsprechen die Beiträge für einen vollen Entgeltpunkt damit rund 9.661,58 Euro. Ein Entgeltpunkt erhöht die monatliche Bruttorente beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro entsprechend um 42,52 Euro. Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen werden allerdings individuell berechnet und sind nicht mit einem einfachen „Kauf von Rentenpunkten“ gleichzusetzen.
9. Jährliche Renteninformation: Früh Klarheit über die eigene Lücke
Wer seine Rentenansprüche regelmäßig prüft, erkennt früh, ob im Alter eine Versorgungslücke droht. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Renteninformation einmal pro Jahr automatisch an Versicherte, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten gesammelt haben.
Enthalten sind unter anderem die bisher erworbenen Ansprüche sowie Hochrechnungen für die spätere Altersrente. Dadurch lässt sich frühzeitig erkennen, ob zusätzliche private oder betriebliche Vorsorge sinnvoll sein könnte.
8. Altersteilzeit ab 55: Weniger arbeiten, Rentenansprüche teilweise absichern
Altersteilzeit ist grundsätzlich ab 55 Jahren möglich. Dabei wird die Arbeitszeit im Regelfall halbiert, entweder kontinuierlich oder über ein Blockmodell mit Arbeits- und Freistellungsphase.
Nach dem Altersteilzeitgesetz stockt der Arbeitgeber das Teilzeitentgelt um mindestens 20 Prozent auf laut ing.de. Zusätzlich zahlt er erhöhte Rentenversicherungsbeiträge. Deren Berechnung orientiert sich grundsätzlich an zusätzlich 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts aus der Altersteilzeit. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es allerdings nicht. Beschäftigte benötigen eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder eine tarifliche beziehungsweise betriebliche Regelung.
7. Arbeitslos vor Rentenbeginn: Bis zu zwei Jahre ALG I können überbrücken
Ältere Beschäftigte können Arbeitslosengeld I unter bestimmten Voraussetzungen als Brücke bis zum Rentenbeginn nutzen. Ab 58 Jahren sind maximal 24 Monate Arbeitslosengeld möglich. Dafür müssen allerdings die entsprechenden Versicherungszeiten erfüllt sein.
Eine eigene Kündigung kann zudem eine Sperrzeit auslösen. Der Weg über Arbeitslosengeld ist deshalb kein frei verfügbares Rentenmodell, sondern hängt stark davon ab, wie das Arbeitsverhältnis endet und welche individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.
6. Rente ab 63 plus Job: Rente beziehen und unbegrenzt weiterverdienen
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht hat, kann die Altersrente für langjährig Versicherte frühestens mit 63 Jahren beziehen. Dafür fallen Abschläge von 0,3 Prozent für jeden Monat an, den die Rente vor der persönlichen Regelaltersgrenze beginnt. Maximal können es 14,4 Prozent sein.
Seit 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Beschäftigte können deshalb eine vorgezogene Altersrente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten. Das Arbeitseinkommen wird nicht auf die Altersrente angerechnet. Die einmal entstandenen Rentenabschläge bleiben allerdings dauerhaft bestehen.
5. Teilrente statt Vollrente: Abschläge nur auf den bezogenen Teil
Eine Altersrente muss nicht vollständig beantragt werden. Versicherte können zwischen 10 und 99,99 Prozent ihrer Vollrente als Teilrente beziehen.
Der Vorteil bei einem vorzeitigen Rentenbeginn: Der Rentenanteil, auf den zunächst verzichtet wird, kann später mit einem geringeren oder ganz ohne Abschlag ausgezahlt werden. Dadurch lässt sich der Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand flexibler gestalten.
4. Krankengeld mit Teilrente: Ab 2027 gelten neue Regeln
Bis Ende 2026 gibt es einen bekannten Rententrick für weiterarbeitende Rentner: Wer statt 100 Prozent nur 99,99 Prozent seiner Altersrente bezieht, gilt als Teilrentner und kann dadurch unter bestimmten Voraussetzungen seinen Krankengeldanspruch erhalten.
Zum 1. Januar 2027 ändert sich diese Regel jedoch grundlegend. Dann entfällt der Krankengeldanspruch, sobald die Alters-Teilrente mehr als 66,66 Prozent der Vollrente beträgt. Wer als beschäftigter Rentner weiterhin Krankengeld absichern möchte, darf künftig also höchstens zwei Drittel der Vollrente beziehen. Der bisherige 0,01-Prozent-Trick läuft damit aus.
3. Unbegrenzt hinzuverdienen: Altersrente und Arbeit kombinieren
Bei einer Altersrente gibt es seit 2023 grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Rentnerinnen und Rentner können deshalb auch bei einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente deswegen gekürzt wird.
Wer neben einer vorgezogenen Altersrente rentenversicherungspflichtig beschäftigt bleibt, zahlt zudem weiter Beiträge. Diese zusätzlichen Beiträge werden spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze bei der Rente berücksichtigt. Steuerliche Auswirkungen des zusätzlichen Einkommens sollten allerdings mitgerechnet werden.
2. Sonderzahlungen: Rentenabschläge ab 50 ausgleichen
Wer eine vorgezogene Altersrente plant, kann ab dem 50. Lebensjahr drohende Rentenabschläge ganz oder teilweise durch Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen.
Dafür muss grundsätzlich absehbar sein, dass die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt werden können. Die Rentenversicherung berechnet auf Antrag individuell, welcher Betrag nötig wäre. Die Zahlung kann vollständig oder in Teilbeträgen erfolgen.
Wichtig: Das ist nicht dasselbe wie beliebig zusätzliche Rentenpunkte zu kaufen. Pflichtversicherte Arbeitnehmer können normalerweise nicht einfach zusätzlich freiwillige Beiträge einzahlen. Sonderzahlungen zum Abschlagsausgleich folgen eigenen gesetzlichen Regeln. Entscheidet sich jemand nach der Zahlung doch gegen einen vorzeitigen Rentenbeginn, ist das Geld nicht verloren. Die zusätzlichen Beiträge erhöhen dann die spätere Rente.
1. Rente später beantragen: 0,5 Prozent Zuschlag pro Monat
Einer der stärksten direkten Hebel entsteht, wenn die Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst nicht beantragt wird. Für jeden Monat, um den der Rentenbeginn hinausgeschoben wird, erhöht sich die spätere Altersrente um 0,5 Prozent. Ein Jahr Aufschub bringt damit einen Zuschlag von sechs Prozent.
Wer gleichzeitig weiter versicherungspflichtig arbeitet, kann zusätzlich weitere Entgeltpunkte erwerben. Der Effekt besteht also aus dem Zuschlag für den späteren Rentenbeginn und möglichen zusätzlichen Rentenansprüchen aus der weiteren Beschäftigung.
Welche dieser Möglichkeiten sinnvoll ist, hängt stark von Alter, Einkommen, Gesundheitszustand, Steuerbelastung und den persönlichen Rentenansprüchen ab. Besonders bei Teilrente, Sonderzahlungen oder einem vorgezogenen Rentenbeginn lohnt sich deshalb eine individuelle Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung.