Die gesetzliche Rente könnte zum 1. Juli 2027 erneut steigen. Wie gegen-hartz.de berichtet, rechnet die Deutsche Rentenversicherung Bund in ihrer Frühjahrsfinanzschätzung 2026 derzeit mit einem Plus von 4,4 Prozent. Fest beschlossen ist die Anpassung noch nicht. Verbindlich wird sie erst im Frühjahr 2027, wenn die Daten zur Lohnentwicklung 2026 vollständig vorliegen und die Bundesregierung den neuen Rentenwert per Verordnung festsetzt. Für Verbraucher ist vor allem wichtig, was die Prognose bei der eigenen Monatsrente bedeutet und welche Abzüge den Auszahlungsbetrag später schmälern können.
Rentenwert 2027 bei 44,39 Euro im Gespräch
Seit dem 1. Juli 2026 gilt bundesweit ein aktueller Rentenwert von 42,52 Euro. Bei einer Anhebung um 4,4 Prozent läge er 2027 bei rund 44,39 Euro. Ein Entgeltpunkt wäre damit monatlich etwa 1,87 Euro mehr wert. Bei 40 Entgeltpunkten ergäbe sich eine Bruttorente von rund 1.775,60 Euro statt bisher 1.700,80 Euro. Die Standardrente mit 45 Entgeltpunkten würde auf etwa 1.997,55 Euro steigen. Auch Erwerbsminderungsrenten sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten werden grundsätzlich über den neuen Rentenwert angepasst. Ein Antrag ist dafür nicht nötig.
1.500 Euro Rente ergäben 66 Euro mehr brutto
Wie mainpost.de berichtet, würde eine monatliche Bruttorente von 1.500 Euro rechnerisch auf 1.566 Euro steigen. Für weitere Beispielswerte nennt die Tabelle unter anderem 835,20 Euro bei bisher 800 Euro, 1.044 Euro bei 1.000 Euro und 2.088 Euro bei 2.000 Euro. Wer seine mögliche Erhöhung selbst überschlagen will, kann die aktuelle Bruttorente mit 1,044 multiplizieren. Die späteren Bescheide können dennoch leicht abweichen, weil der persönliche Betrag aus den vorhandenen Entgeltpunkten und dem endgültig festgelegten Rentenwert berechnet wird.
48 Prozent Rentenniveau sind keine individuelle Garantie
Bis einschließlich 2031 soll das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent gehalten werden. Daraus folgt aber nicht, dass jede Person im Ruhestand 48 Prozent des letzten Brutto- oder Nettogehalts erhält. Verglichen werden bei diesem Wert eine Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst und das verfügbare Durchschnittsentgelt der Beschäftigten. Die persönliche Höhe hängt von den im Erwerbsleben gesammelten Entgeltpunkten ab. Wer lange unterdurchschnittlich verdient hat, Beitragslücken aufweist oder vorzeitig in Rente geht, liegt häufig spürbar unter der Standardrente.
Grundsicherung, Wohngeld und Steuern mindern das Plus
Auf dem Konto kommt das Plus oft nicht in voller Höhe an. Von der erhöhten Bruttorente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, zusätzlich kann bei höherem Gesamteinkommen erstmals Einkommensteuer anfallen. Bei Bestandsrentnern bleibt der einmal festgelegte Rentenfreibetrag grundsätzlich unverändert, Rentenanpassungen erhöhen deshalb den steuerpflichtigen Anteil. Wer Grundsicherung im Alter bezieht, muss zudem mit einer Anrechnung rechnen. Beim Wohngeld gilt während eines laufenden Bewilligungszeitraums meist erst dann eine Neuberechnung, wenn das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent steigt. Für 2028 bis 2030 werden bereits niedrigere Anpassungen von 2,3, 2,8 und 2,9 Prozent genannt.