Der Jahreswechsel 2025/2026 markiert für viele Beschäftigte den Übergang in den Ruhestand. Wer zwischen 1959 und 1963 geboren ist, kann je nach Versicherungsbiografie im Jahr 2026 regulär, vorgezogen oder mit Abschlägen in Rente gehen. Maßgeblich sind dabei nicht nur das Geburtsjahr, sondern das exakte Datum, die Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und die gewählte Altersrente. Auch bei schwerbehinderten Menschen greifen 2026 neue Einstiegspunkte. Gleichzeitig spielt der Antragstermin eine große Rolle, weil Renten in der Regel erst im Folgemonat nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze beginnen und der erste Zahlungstermin stets am Monatsletzten liegt.

Regelaltersrente 2026: Jahrgänge 1959 und 1960 im Fokus

Die reguläre Altersrente ist 2026 für Versicherte möglich, die zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 geboren wurden und mindestens fünf Beitragsjahre vorweisen. Für 1959er gilt eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und zwei Monaten, für 1960er von 66 Jahren und vier Monaten, meldet t-online.de. Wer diese Grenze etwa im November 2026 erreicht, erhält die erste Zahlung im Dezember. Fällt der Geburtstag auf den 1. eines Monats, gilt die Person rentenrechtlich bereits als am letzten Tag des Vormonats geboren und kann einen Monat früher starten, erläutert rentenbescheid24.de. Jahrgänge ab 1964 erreichen die reguläre Altersgrenze erst mit 67 Jahren.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren: Jahrgänge 1961 und 1962

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht einen früheren, aber dennoch abschlagsfreien Ruhestand. Erforderlich sind 45 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten. 2026 profitieren davon Personen, die zwischen dem 2. Juni 1961 und dem 1. April 1962 geboren sind. Für 1961 Geborene liegt die maßgebliche Altersgrenze bei 64 Jahren und sechs Monaten, für den Jahrgang 1962 bei 64 Jahren und acht Monaten. Die oft genutzte Bezeichnung „Rente mit 63“ trifft daher nur noch auf vor 1953 Geborene zu. Viele Versicherte dieser Jahrgänge konnten die 45-Jahre-Rente bereits 2024 oder 2025 nutzen; 2026 ist für sie vor allem relevant, wenn der genaue Geburtstag und der Zahlungsbeginn exakt geplant werden sollen.

Vorzeitige Altersrente mit Abschlägen: Jahrgänge 1962 und 1963

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann eine Altersrente für langjährig Versicherte mit dauerhaften Abschlägen beziehen. 2026 betrifft das insbesondere Menschen der Geburtsjahrgänge vom 2. Dezember 1962 bis zum 1. Dezember 1963. Nach Angaben von rentenbescheid24.de reichen die Kürzungen bis zu 14,4 Prozent; konkret liegen sie beim Jahrgang 1962 bei 13,2 Prozent und beim Jahrgang 1963 bei 13,8 Prozent. Diese Minderung gilt lebenslang und wirkt sich auch auf spätere Rentenerhöhungen aus, betont das Vermögenszentrum. Für viele Beschäftigte stellt sich damit die Abwägung, ob ein früher Ausstieg mit niedrigerer Monatsrente oder ein späterer Beginn mit höherem Anspruch finanziell sinnvoller ist.

Schwerbehinderung, Antrag, KVdR: Finanzielle Fallstricke vermeiden

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren können 2026 vorzeitig in Altersrente gehen, wenn sie zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 1964 geboren wurden. Beim frühestmöglichen Einstieg beträgt der Abschlag 10,8 Prozent; für jeden Monat Aufschub reduziert er sich um 0,3 Prozentpunkte, so rentenbescheid24.de. Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel rät, den Antrag spätestens sechs Monate vor gewünschtem Beginn zu stellen und vorab eine professionelle Berechnung vorzunehmen. Zudem sollte der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner vor Antragstellung geklärt werden, da falsche Entscheidungen laut Vermögenszentrum mehrere hundert Euro monatlich an Beiträgen kosten können. Renten werden bei den genannten Jahrgängen nachschüssig am letzten Bankarbeitstag für den laufenden Monat ausgezahlt.