Das neue Rentenpaket mit Aktivrente, erweiterter Mütterrente und festgeschriebenem Rentenniveau bis 2031 ist beschlossen, der Einstieg in den Ruhestand bleibt aber komplex. Neben der Regelaltersrente spielen Sonderregeln für schwerbehinderte Menschen eine zentrale Rolle. 2026 wird ein wichtiges Jahr für alle, die 1960 oder 1964 geboren wurden: Der eine Jahrgang erreicht die Regelaltersgrenze, der andere kann als schwerbehinderter Mensch vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden – allerdings nur mit dauerhaften Abzügen. Grundlage für alle Berechnungen sind die Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV), auf die sich verschiedene Sozialverbände berufen.

Schwerbehinderte: Jahrgang 1964 kann 2026 vorzeitig gehen

Für die Altersrente schwerbehinderter Menschen wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 steigt das Alter für einen abschlagsfreien Beginn von 63 auf 65 Jahre. Parallel verschiebt sich der früheste Start mit Abzügen von 60 auf 62 Jahre, meldet die DRV nach Angaben von mainpost.de.

Der Jahrgang 1964 kann 2026 mit 62 Jahren diese spezielle Rente beziehen, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt. Wer diesen Weg nutzt, muss 0,3 Prozent Rentenabzug je Monat früherem Beginn akzeptieren, maximal 10,8 Prozent. Die Einstufung als schwerbehindert erfolgt durch das Versorgungsamt, als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis.

7,9 Millionen Schwerbehinderte: Ausweis oft befristet

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen verweist darauf, dass der Ausweis in der Regel für höchstens fünf Jahre gilt und bis zu zweimal verlängert werden kann. In Fällen, in denen mit keiner Veränderung der gesundheitlichen Situation gerechnet wird, werden unbefristete Dokumente ausgestellt.

Entscheidend ist, dass die Schwerbehinderung vor dem Rentenstart vorliegt – entfällt sie später, bleibt der Rentenanspruch bestehen. Zum Jahresende 2023 lebten in Deutschland 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, ein Anteil von 9,3 Prozent an der Bevölkerung, so das Statistische Bundesamt laut merkur.de. Rund 50,1 Prozent von ihnen sind Männer.

Wartezeit von 35 Jahren für die Rente bei Schwerbehinderung

Für die spezielle Altersrente schwerbehinderter Menschen sind 35 Jahre Wartezeit nötig. Berücksichtigt werden nicht nur klassische Beschäftigungszeiten mit Pflichtbeiträgen, sondern auch Monate mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld, freiwillige Beiträge sowie Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise drei Lebensjahre eines Kindes.

Hinzu kommen gemeinsam gezahlte Beiträge bei Minijobs, Zeiten des Rentensplittings zwischen Ehe- oder Lebenspartnern, nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege und Ansprüche aus Versorgungsausgleich bei Scheidung, wie Sozialverbände erläutern. Für nach dem 31. Dezember 1963 Geborene entfallen Vertrauensschutzregelungen nach § 236a SGB VI, betont der Sozialverband VdK laut mainpost.de.

Regelaltersrente 2026: Jahrgang 1960 und Steueranteil von 84 Prozent

Für die reguläre Altersrente gilt: Wer 1964 oder später geboren ist, hat eine gesetzliche Altersgrenze von 67 Jahren. Ältere Jahrgänge dürfen etwas früher aufhören. 2024 erreichte der Jahrgang 1958 das reguläre Rentenalter, 2025 folgt 1959. 2026 ist der Jahrgang 1960 an der Reihe und kann mit 66 Jahren und vier Monaten die Regelaltersrente beantragen.

Ein Beispiel: Wer am 1. April 1960 geboren ist und 35 Versicherungsjahre hat, beginnt die Rente am 1. August 2026. Mit 45 Versicherungsjahren wäre der Start bereits am 1. April 2024 möglich gewesen, weil besonders langjährig Versicherte zwei Jahre früher gehen dürfen. 2026 müssen 84 Prozent der Rente versteuert werden, 16 Prozent bleiben steuerfrei; der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro, berichtet das Bundesfinanzministerium nach Angaben von merkur.de.