Mit dem Jahreswechsel greift das neue Rentenpaket voll durch: Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent stabil, die jährlichen Anpassungen orientieren sich weiter an der Lohnentwicklung. Für Juli 2026 wird eine Erhöhung der gesetzlichen Altersbezüge um rund 3,7 Prozent erwartet. Eine Standardrente von 1.000 Euro steigt damit um etwa 37 Euro im Monat. Gleichzeitig verschieben sich Altersgrenzen, Steuervorgaben und Beiträge. Für viele Haushalte wirkt die Rentenreform direkt im Portemonnaie – sowohl bei den laufenden Bezügen als auch bei der langfristigen Planung von Ruhestand und Hinzuverdienst.

Haltelinie 48 Prozent und erwartete Rentensteigerung

Die Verlängerung der Haltelinie sorgt dafür, dass das Sicherungsniveau vor Steuern bis 2031 bei 48 Prozent bleibt. Ohne das Gesetz läge es laut Berechnungen 2031 nur bei 47 Prozent. Grundlage der jährlichen Anpassung ist die Bruttolohnentwicklung; für 2026 werden plus 3,6 Prozent unterstellt, woraus die prognostizierten 3,7 Prozent Rentenplus resultieren. Bei einer erwarteten Inflationsrate von rund 2 Prozent verbessert sich damit die reale Kaufkraft der Bezüge spürbar. Die genaue Anpassung wird erst im Frühjahr festgelegt, wenn die endgültigen Lohnzahlen vorliegen.

Wer das System finanziert: Beiträge, Steuern und Obergrenzen

Die Finanzierung der Reform lastet vor allem auf Erwerbstätigen und dem Bundeshaushalt. Der Beitragssatz bleibt 2026 das neunte Jahr in Folge bei 18,6 Prozent, doch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt von 8.050 auf 8.450 Euro Monatsbrutto. Einkommen oberhalb dieser Schwelle bleiben beitragsfrei. Für 2025 werden Beitragseinnahmen der Rentenkasse von rund 321 Milliarden Euro erwartet, 89 Prozent davon aus Pflichtbeiträgen. Zusätzlich fließen mehr als 120 Milliarden Euro Bundesmittel. Der Bundesrechnungshof warnt vor Mehrkosten von bis zu 150 Milliarden Euro bis 2040 durch das dauerhaft höhere Leistungsniveau, berichtet mdr.de.

Höheres Rentenalter, mehr Steuern und neue Aktivrente

Parallel dazu läuft die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre weiter. Für den Jahrgang 1961 liegt die reguläre Grenze 2026 bei 66 Jahren und sechs Monaten. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente ab 63“) verschiebt sich ebenfalls: 1962 Geborene erreichen sie erst mit 64 Jahren und acht Monaten, danach steigt die Altersgrenze in Zwei-Monats-Schritten bis 65. Steuerlich erhöht sich der Besteuerungsanteil für Neurentner auf 84 Prozent; nur 16 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente bleiben dauerhaft steuerfrei. Künftige Jahrgänge verlieren jeweils weitere 0,5 Prozentpunkte, bis 2058 kein Freibetrag mehr entsteht.

Hinzuverdienst, freiwillige Beiträge und Erwerbsminderungsrenten

Neu ab 2026 ist die sogenannte Aktivrente: Gesetzlich Versicherte im Ruhestand dürfen bis zu 2.000 Euro monatlich aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei hinzuverdienen. Das Verbot sachgrundlos befristeter Weiterbeschäftigung über das reguläre Rentenalter hinaus entfällt. Bei der Erwerbsminderungsrente steigen die Grenzen deutlich: Voll erwerbsgeminderte Personen dürfen künftig 20.700 Euro pro Jahr hinzuverdienen, bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Schwelle bei 41.500 Euro. Der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte erhöht sich auf 112,16 Euro monatlich, der Höchstbeitrag auf 1.571,70 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung beträgt 2026 rund 51.944 Euro.