Für Ruheständler in Deutschland stehen zum Jahreswechsel mehrere tiefgreifende Änderungen an. Nach der jüngsten Erhöhung um 3,74 Prozent profitieren zwar Millionen Rentenbeziehende von höheren Auszahlungen, gleichzeitig wird ein bisheriger Service komplett eingestellt: die Bar-Auszahlung über die Deutsche Post. Ab Anfang 2026 kommen gesetzliche Altersbezüge nur noch unbar auf ein Konto. Wer bislang Rentenscheine am Schalter eingelöst hat, muss rechtzeitig reagieren, um Aussetzer beim Geldzufluss zu vermeiden. Parallel dazu wird erneut deutlich, wie wichtig ergänzende Sozialleistungen sind, wenn die regulären Bezüge nicht für den Lebensunterhalt reichen, berichtet wmn.de.

Deutsche Post streicht Rentenbarzahlung zum 31.12.2025

Die Deutsche Post AG beendet zum 31. Dezember 2025 die „Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)“. Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt die Rentenauszahlung ausschließlich per Überweisung auf ein Girokonto, meldet t-online.de. Wer seine Bezüge bislang bar erhält, muss ein Formular mit dem Titel „Antrag auf unbare Zahlung einer Rente“ ausfüllen, unterschreiben und an die Niederlassung Renten Service in 13497 Berlin schicken. Ohne diese Umstellung kann die Auszahlung der Altersbezüge unterbrochen werden. Denn ohne gültige Kontoverbindung führt der Renten Service keine Auszahlungen mehr durch. Betroffen sind vor allem ältere Menschen ohne Konto sowie Personen, die bisher bewusst ausschließlich bar wirtschaften.

Konto-Pflicht und Basiskonto: So bleibt die Rente gesichert

Der Renten Service betont, dass die Überweisung der Altersbezüge kostenfrei erfolgt. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat Anspruch auf ein Basiskonto, also ein einfaches Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Viele Geldinstitute bieten solche Konten ohne monatliche Grundgebühr an, andere verlangen weiterhin Entgelte. Wer noch kein Konto besitzt, sollte frühzeitig bei Banken oder Sparkassen nach einem Basiskonto fragen. Wichtig ist zudem, Adressänderungen innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt und bei der Rentenversicherung zu melden. Werden Schreiben, etwa zu Anpassungen der Bezüge, als unzustellbar retourniert, drohen Zahlungspausen. Eine rasche Aktualisierung der Daten schützt vor Unterbrechungen.

Grundsicherung ab 1.062 Euro Grenze prüfen

Reichen die Altersbezüge nicht aus, um Miete, Lebenshaltung und Versicherungen zu decken, kommt die Grundsicherung im Alter ins Spiel. Laut Deutscher Rentenversicherung Bund lohnt sich ein Antrag beim Sozialamt, wenn das monatliche Einkommen unter 1.062 Euro liegt. Voraussetzung ist, dass die Altersgrenze erreicht wurde oder eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt und der Wohnsitz in Deutschland besteht. Bewilligt das Amt den Antrag, übernimmt es die Deckung des individuellen Bedarfs. Höhe und Umfang der Leistungen hängen vom eigenen Einkommen, dem Einkommen des Partners, dem Vermögen sowie den Wohnkosten am jeweiligen Wohnort ab. Je höher die Mieten, desto höher fallen in der Regel die Unterstützungsbeträge aus.

Regelbedarf, Miete, Kranken- und Pflegebeiträge im Detail

Die staatliche Unterstützung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Für Alleinstehende mit eigenem Haushalt liegt der Regelbedarf 2026 unverändert bei 563 Euro, bei Zusammenleben mit Ehepartner gelten 506 Euro in der Regelbedarfsstufe 2. Dieser Betrag ist für tägliche Ausgaben wie Nahrungsmittel, Kleidung, Haushaltsgeräte und kleinere Reparaturen vorgesehen. Zusätzlich übernimmt das Sozialamt angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung, orientiert am örtlichen Mietspiegel. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden in angemessener Höhe gezahlt, darunter Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, zum kassenindividuellen Zusatzbeitrag sowie zu privaten Basis- oder Pflegeversicherungen mit vergleichbarem Leistungsumfang. Bei besonderem Bedarf können weitere Zuschläge („Mehrbedarf“) hinzukommen. Wer finanzielle Engpässe befürchtet, sollte Ansprüche frühzeitig prüfen, um Lücken im Alter zu vermeiden.