Wie der Verband der Ersatzkassen (vdek) am 14. Juli 2026 mitteilte, liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim bei 3.364 Euro im Monat. Stichtag der Auswertung ist der 1. Juli 2026. Ein Jahr zuvor waren es rechnerisch 3.108 Euro, der Anstieg beträgt damit 8,2 Prozent. Betroffen sind Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 und ihre Angehörigen, denn innerhalb eines Heims zahlen alle denselben Betrag. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind groß. Wer einen Platz sucht oder einen Bescheid prüft, findet hier die Zahlen und Fristen.
870 Euro trennen Sachsen-Anhalt von Bremen
Am teuersten ist das erste Heimjahr laut vdek in Bremen mit 3.761 Euro im Monat, vor dem Saarland mit 3.695 Euro. Dahinter folgen nach Angaben des Evangelischen Pressedienstes Nordrhein-Westfalen mit 3.671 Euro und Baden-Württemberg mit 3.657 Euro. Am günstigsten ist es in Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro, gefolgt von Niedersachsen mit 3.008 Euro und Mecklenburg-Vorpommern mit 3.032 Euro. Bayern liegt mit 3.270 Euro dazwischen. Der Bundesschnitt von 3.364 Euro liegt 473 Euro über dem günstigsten und 397 Euro unter dem teuersten Land. In allen Ländern sind die Kosten gestiegen.
Unterkunft und Verpflegung zahlt die Pflegekasse grundsätzlich nicht
Laut vdek setzt sich der Schnitt so zusammen: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflege beträgt 1.775 Euro, nach 1.583 Euro im Vorjahr, ein Plus von mehr als 12 Prozent. Darin stecken 128 Euro Ausbildungsumlage, vor einem Jahr waren es 114 Euro. Unterkunft und Verpflegung kosten 1.068 Euro nach 1.018 Euro, die Investitionskosten 521 Euro nach 507 Euro. Unterkunft, Verpflegung und Investitionen tragen die Bewohner allein: zusammen 1.589 Euro, 47 Prozent. Die Pflegekasse zahlt für die Pflege feste Beträge, ab Pflegegrad 2 zwischen 805 und 2.096 Euro. Übernähmen die Länder Investitions- und Ausbildungskosten, läge der Eigenanteil laut vdek um 649 Euro niedriger. Das ist eine Forderung.
15, 30, 50 und 75 Prozent Zuschlag auf den Pflegeanteil
Auf den Pflegeanteil zahlt die Pflegekasse einen Zuschlag, der mit der Verweildauer steigt: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Eine eigene Modellrechnung auf Basis der vdek-Werte zeigt die Wirkung. Der Pflegeanteil läge ohne Zuschlag bundesweit bei rund 2.088 Euro. Mit Zuschlag sind es 1.775, 1.462, 1.044 und 522 Euro. Der gesamte Eigenanteil sinkt so auf rund 3.364, 3.051, 2.633 und 2.111 Euro im Monat. Die Rechnung unterstellt gleichbleibende Heimpreise. Wer lange im Heim lebt, zahlt also deutlich weniger, vorausgesetzt, die Preise steigen nicht weiter.
Ein Monat Zeit für den Widerspruch gegen den Pflegegrad
Vom Pflegegrad hängt ab, wie viel die Kasse zahlt. Fehler passieren bei der Begutachtung, etwa wenn Pflegebedürftige in der kurzen Untersuchung selbstständiger wirken als im Alltag oder wenn Beschwerden nicht klar benannt werden. Wie die Apotheken Umschau berichtet, gilt für den Widerspruch eine Frist von einem Monat ab Zustellung des Bescheids, danach wird er rechtskräftig. Der Widerspruch geht schriftlich an die Pflegekasse, ein Einschreiben weist den Zugang nach. Die Begründung darf nachgereicht werden. Das Gutachten kann bei der Kasse angefordert werden.
131 Euro Entlastungsbetrag gelten, das Sozialraumbudget ist geplant
Nach der Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums gibt es 2026 bis zu 131 Euro im Monat für alle Pflegegrade 1 bis 5, etwa für Tages- und Nachtpflege. Geplant ist eine Änderung: Das Kabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach soll ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget den Entlastungsbetrag ersetzen, für Pflegegrad 1 soll er entfallen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, angekündigt ist der 1. Juli 2027. Beim Pflegestützpunkt und bei der Pflegeberatung der Kasse gibt es kostenlose Hilfe bei Widerspruch und Antrag.