Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann sich dafür bislang Rentenansprüche sichern. Voraussetzung ist meist Pflegegrad 2 oder höher, eine Pflege daheim mit mindestens zehn Stunden pro Woche an wenigstens zwei Tagen sowie höchstens 30 Stunden Erwerbsarbeit. Besonders relevant ist das für Menschen, die wegen der Pflege beruflich kürzertreten. Nach Angaben von wmn ist sogar für manche Ruheständler noch ein Plus bei der Rente möglich, wenn sie statt der Vollrente eine minimale Teilrente wählen. Dieses Modell soll zum 1. Januar 2027 wegfallen.
0,01 Prozent Teilrente sichern bislang zusätzliche Rentenpunkte
Der bisher genutzte Weg ist simpel: Wer oberhalb der Regelaltersgrenze nur 0,01 Prozent seiner Altersbezüge als Teilrente bezieht, gilt wieder als versicherungspflichtig. Dann muss die Pflegekasse erneut Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Bei 1.500 Euro Monatsrente wären das nur 15 Cent Verzicht. Der Zugewinn fällt deutlich höher aus: Für ein Jahr häusliche Pflege steigt der monatliche Anspruch später je nach Pflegegrad und Umfang um 7,04 bis 37,27 Euro. Profitieren können derzeit auch Frührentner sowie besonders langjährig Versicherte vor der persönlichen Altersgrenze.
30 Prozent weniger Bemessungsgrundlage ab 2027 geplant
Mit dem Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung diese Möglichkeit beenden. Künftig sollen nur noch Pflegende Rentenpunkte erhalten, die ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Zusätzlich ist vorgesehen, die Berechnungsgrundlage für Rentenbeiträge der Pflegekassen um 30 Prozent zu senken. Dadurch drohen laut den vorliegenden Berechnungen Einbußen von bis zu 64 Euro im Monat. Wie tagesschau berichtet, rechnet das Bundesgesundheitsministerium allein 2027 mit Einsparungen von rund 1,8 Milliarden Euro, danach mit jeweils mehr als zwei Milliarden Euro.
Christine Vogler: „Pläne nicht nachvollziehbar„
Kritik kommt von Verbänden und aus der Politik. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, warnt vor den Folgen für Familien, die einen Großteil der Versorgung schultern. „Oft unter großer Belastung, oft mit beruflichen Einschränkungen und oft mit Folgen für die eigene Alterssicherung", so Christine Vogler laut tagesschau. Auch der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis äußert Zweifel an der Linie des Ministeriums. „Das ist doch kein Zukunftskonzept", so Christos Pantazis laut br. Für viele Betroffene geht es nicht um Theorie, sondern um die Absicherung nach Jahren intensiver Pflegearbeit.
Kabinett, Bundestag, Bundesrat: So läuft das Gesetzgebungsverfahren
Noch ist nichts beschlossen. Zunächst muss das Bundeskabinett dem Entwurf zustimmen, anvisiert ist das vor der Sommerpause. Danach folgen erste Beratung, Ausschüsse sowie zweite und dritte Lesung im Bundestag. Anschließend befasst sich der Bundesrat mit dem Vorhaben. Erst mit Unterschrift des Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz gelten. Für Betroffene ist der Zeitplan wichtig: Bis Ende 2026 könnte die heutige Regel noch genutzt werden. Wer einen Angehörigen pflegt und schon Altersrente bezieht, sollte deshalb früh prüfen, ob eine Teilrente im Einzelfall sinnvoll ist.