Die Beamtenpension folgt einer einfachen Formel, die sich selbst nachrechnen lässt. Dieser Überblick zeigt den Rechenweg und die Ergebnisse für zwei Besoldungsgruppen, A 9 und A 13. Die Werte gelten für den Bund und sind brutto.

Die Formel hinter der Pension

Das Ruhegehalt ergibt sich aus dem Ruhegehaltssatz und den ruhegehaltfähigen Bezügen. Pro Dienstjahr steigt der Satz um 1,79375 Prozent, höchstens aber auf 71,75 Prozent, wie die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages festhalten. Den Höchstwert erreicht man nach 40 Dienstjahren. Voraussetzung für einen Anspruch sind mindestens fünf Dienstjahre, bei dienstbedingter Dienstunfähigkeit entfällt diese Hürde. Die Zahlen gelten für Bundesbeamte, bei der Mindestversorgung haben die Länder laut Beamtenbund teils eigene Berechnungen.

Als Bemessungsgrundlage zählt das zuletzt erreichte Amt. Die Rechnung lautet: Dienstjahre mal 1,79375 Prozent, mal ruhegehaltfähige Bezüge.

Die Mindestversorgung als Boden

Wer nach wenigen Jahren oder in niedriger Besoldungsgruppe ausscheidet, fällt auf die Mindestversorgung. Laut Deutschem Beamtenbund beträgt sie entweder 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge des zuletzt erreichten Amtes oder 65 Prozent der Endstufe von A 4 plus 30,68 Euro. Es gilt der jeweils höhere Betrag.

Modellrechnung: A 9 und A 13 im Vergleich

Gerechnet wird mit den Endstufen aus dem Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz vom 14. April 2026: A 4 mit 3.726,07 Euro, A 9 mit 4.849,11 Euro und A 13 mit 7.164,14 Euro. Daraus ergibt sich eine Mindestversorgung von 2.452,63 Euro (65 Prozent von 3.726,07 Euro plus 30,68 Euro). Für A 13 liegt der amtsabhängige Boden mit 35 Prozent bei 2.507,45 Euro und damit höher. Angenommen wird, dass alle Dienstjahre ruhegehaltfähig sind und das Endamt lange genug innegehabt wurde.

Dienstjahre

Ruhegehaltssatz

Pension A 9

Pension A 13

5

8,97 %

2.452,63 Euro

2.507,45 Euro

10

17,94 %

2.452,63 Euro

2.507,45 Euro

20

35,87 %

2.452,63 Euro

2.570,14 Euro

30

53,81 %

2.609,43 Euro

3.855,20 Euro

35

62,78 %

3.044,33 Euro

4.497,74 Euro

40

71,75 %

3.479,24 Euro

5.140,27 Euro

Die Tabelle zeigt zweierlei. Bei kurzen Dienstzeiten zahlt die Mindestversorgung deutlich mehr, als die Formel ergäbe: In A 9 liegt die rechnerische Pension nach 20 Jahren bei 1.739,62 Euro. Erst ab rund 28 Dienstjahren ist die Formel in A 9 besser als der Boden, in A 13 ab rund 20 Jahren.

Was die Tabelle nicht enthält

Bei vorzeitigem Ruhestand gibt es einen Versorgungsabschlag von 0,3 Prozent pro Monat, also 3,6 Prozent pro Jahr. Er mindert das Ruhegehalt dauerhaft. Bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall und bei Schwerbehinderung ist er auf 10,8 Prozent begrenzt, beim Antragsruhestand mit 63 Jahren im Bund auf 14,4 Prozent. Die Mindestversorgung verringert der Abschlag nicht. Dazu kommen Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung, die die Auszahlung mindern.

Warum die Zahlen vorläufig sind

Die Tabellenwerte stammen aus einem Referentenentwurf, nicht aus einem Gesetz. Das Bundesinnenministerium hat ihn am 14. April 2026 vorgelegt. Ein Kabinettsbeschluss zum Bundesalimentationsgesetz steht laut ms-aktuell Anfang Oktober noch aus, bis dahin werden Abschlagszahlungen unter Vorbehalt geleistet. Wer seine Pension abschätzen will, braucht deshalb die aktuellen Tabellen seines Dienstherrn. Die Rechnung gibt eine Größenordnung an und ersetzt keine Auskunft der Versorgungsstelle.