Die deutsche Rentenversicherung ist beitragsfinanziert: Wer keine eigenen Einzahlungen leistet, erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Altersrente. Klassische Voraussetzungen sind mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten sowie das Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine anerkannte Erwerbsminderung. Laut t-online.de können jedoch auch Menschen ohne reguläre Erwerbsbiografie auf Unterstützung hoffen – etwa nach Phasen von Krankheit, Langzeitarbeitslosigkeit oder familiären Pflegeaufgaben. Für sie kommt die Grundsicherung im Alter in Betracht, die aus Steuern bezahlt wird und das Existenzminimum absichern soll, wenn weder ausreichende Rentenansprüche noch anderes Einkommen vorhanden sind.

Fünf Beitragsjahre als Mindesthürde für Rentenansprüche

Kern des Systems ist die sogenannte Mindestversicherungszeit: Erst ab fünf Jahren mit Beitrags- oder anrechenbaren Zeiten entsteht ein Anspruch auf gesetzliche Rente, sei es als Altersleistung oder wegen Erwerbsminderung. Auch Hinterbliebenenleistungen wie Witwen- und Waisenrenten setzen diesen Zeitraum voraus, meldet Focus.

Wer bisher nicht auf fünf Jahre kommt, kann freiwillige Beiträge zahlen; die Höhe sollte mit der Deutschen Rentenversicherung oder dem Sozialverband VdK geklärt werden. Oft ist das finanziell anspruchsvoll, weil sich die Nachzahlungen schnell auf hohe Summen belaufen, während die erwartete Monatsrente vergleichsweise niedrig ausfallen kann.

Anrechnungszeiten: Schule, Studium, Kinder bringen Versicherungsjahre

Neben Erwerbsarbeit zählen bestimmte Lebensphasen als sogenannte Anrechnungszeiten, auch wenn keine oder nur geringe Beiträge fließen. Schul- und Studienzeiten nach dem 17. Geburtstag können bis zu acht Jahre für die Versicherungsbiografie bringen.

Besonders relevant sind Kindererziehungszeiten: Pro Jahr wird so gerechnet, als wäre der Durchschnittsverdienst aller Versicherten erzielt worden. Aktuell entspricht das laut Bild etwa 34 Euro monatlicher Rente je Jahr Kindererziehung. Für Kinder mit Geburtsjahr vor 1992 lassen sich bis zu zweieinhalb Jahre berücksichtigen, für später geborene drei Jahre.

Die Gutschrift erhält immer nur eine Person pro Monat, standardmäßig die Mutter, aber auch Väter, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sowie betreuende Großeltern können einen Antrag stellen.

Minijob ab 520 Euro: Kleine Beiträge, volle Rentenpunkte

Seit 2023 sind Minijobs mit bis zu 520 Euro monatlich grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Damit sammeln auch geringfügig Beschäftigte vollwertige Beitragszeiten und Entgeltpunkte. Der Arbeitgeber führt 15 Prozent des Bruttoverdienstes an die Rentenkasse ab, die Beschäftigten zahlen nur die Differenz zum regulären Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent – also 3,6 Prozent des Lohns.

Schon wenige Jahre Minijob können so helfen, die Fünfjahresgrenze zu erreichen. Wichtig ist, dass die Tätigkeit offiziell angemeldet ist; Schwarzarbeit wird nicht berücksichtigt. Diese Beitragszeiten zählen sowohl für Altersrenten als auch für Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrenten der Versicherung.

Grundsicherung im Alter: Regelsatz, Miete und Vermögensprüfung

Wer trotz aller Möglichkeiten keine oder nur eine minimale Rente erhält, kann beim Sozialamt Grundsicherung im Alter beantragen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sollte eine Prüfung erfolgen, wenn das gesamte Monatseinkommen unter 1.062 Euro liegt, berichtet t-online.de.

Die Leistung umfasst den Regelsatz, angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie mögliche Mehrbedarfe, etwa bei Schwerbehinderung. 2026 liegt der Regelsatz für alleinstehende Personen bei 563 Euro, Paare erhalten pro Partner 506 Euro. Berücksichtigt werden Einkommen, vorhandenes Vermögen und in bestimmten Fällen auch das Gehalt der Kinder; ab einem jährlichen Bruttoeinkommen der Kinder von mehr als 100.000 Euro kann ein Leistungsanspruch entfallen. Die Hilfe setzt immer einen formellen Antrag bei der Kommune voraus.