Wie Euronews berichtet, sind nur 37 Prozent der 1958 Geborenen zum regulären Zeitpunkt mit 66 Jahren in Rente gegangen. Grundlage ist ein Kurzbericht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom 4. November, der Rentendaten zum Jahresende 2025 auswertet. 27 Prozent des Jahrgangs gingen nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge, 18 Prozent mit Abschlägen und sieben Prozent wegen einer Schwerbehinderung.
Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung empfiehlt, die abschlagsfreie Variante zu streichen. Ein Gesetz dazu gibt es bislang nicht, bis dahin gelten die heutigen Regeln. Wer rentennah ist, sollte deshalb die Grenzen für den eigenen Jahrgang kennen.
37 Prozent gingen mit 66 Jahren, mehr als die Hälfte früher
Das IW rechnet beim Jahrgang 1958 jene heraus, die aus einer vollen Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente wechselten. Zählt man sie mit, sind 45 Prozent des Jahrgangs als Regelaltersrentner geführt, davon kamen 17 Prozent aus der Erwerbsminderungsrente. Drei Prozent des Jahrgangs bekamen gar keine gesetzliche Altersrente. Zudem bezogen 2025 rund 1,1 Millionen Menschen der Jahrgänge 1960 bis 1963 schon eine Altersrente, obwohl ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht war. Als Babyboomer fasst das Institut die Jahrgänge 1954 bis 1969 zusammen.
14 Monate höhere Altersgrenze, aber nur acht Monate späterer Rentenbeginn
Die Regelaltersgrenze wurde zwischen 2012 und 2025 um 14 Monate angehoben, das durchschnittliche Rentenzugangsalter stieg laut IW nur um acht Monate. Das Institut führt das auf die vorzeitigen Zugänge zurück: Mit 45 Versicherungsjahren ist der Ausstieg zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge möglich, mit 35 Jahren ab 63 mit Abschlägen. Seit 2023 gibt es zudem keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das IW räumt ein, dass der Rentenbeginn nicht zeigt, wann jemand aufhört zu arbeiten, weil sich Rente und Beschäftigung inzwischen verbinden lassen.
Ab Jahrgang 1964 gilt für die 45-Jahre-Rente die Grenze von 65 Jahren
Nach geltendem Recht kann der Jahrgang 1960 nach 45 Versicherungsjahren mit 64 Jahren und vier Monaten ohne Abschläge in Rente gehen, der Jahrgang 1961 mit 64 Jahren und sechs Monaten, 1962 mit 64 Jahren und acht Monaten, 1963 mit 64 Jahren und zehn Monaten. Ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 65 Jahren. Die Bezeichnung „Rente mit 63“ für die abschlagsfreie Rente ist laut Bundesregierung falsch. Mit 63 geht nur, wer 35 Versicherungsjahre hat und lebenslange Abschläge von 0,3 Prozent je Monat akzeptiert. Für 1964 Geborene mit Regelaltersgrenze 67 wären das 14,4 Prozent, bei angenommenen 1.500 Euro Rente 216 Euro weniger im Monat.
Die Streichung der Frührente ist bisher nur eine Empfehlung
Die Alterssicherungskommission hat im Juni 33 Empfehlungen vorgelegt. Zwei davon betreffen die Frührente: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll abgeschafft und der früheste Rentenbeginn nach 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 Jahre angehoben werden. Das IW dringt auf Umsetzung und hält die ebenfalls empfohlene Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung für moderat. Solange der Bundestag kein Gesetz verabschiedet, gelten jedoch die bisherigen Altersgrenzen unverändert weiter.
Bis Jahresende soll der Gesetzentwurf im Kabinett liegen
Kanzler Friedrich Merz will den Entwurf noch 2026 durchs Kabinett bringen und im ersten Quartal 2027 im Bundestag beschließen lassen, wie die Börsen-Zeitung berichtet. Er hält am Ende der abschlagsfreien Frührente fest. Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD), der Mitte Oktober die ausgeschiedene Bärbel Bas ablöste, hatte sich zuvor gegen die Abschaffung ausgesprochen.
Kritik kommt laut ZDFheute auch von ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten, zudem wird wohl ein Unionskompromiss diskutiert, nach dem die Frührente mit Einschnitten bleiben könnte. Wer 2027 oder 2028 gehen möchte, sollte seinen Versicherungsverlauf prüfen und den Rentenbeginn mit dem Rechner der Deutschen Rentenversicherung durchspielen.