Ab 1. Januar 2026 greift bundesweit eine erweiterte Rückgabe-Pflicht für E‑Bike- und E‑Scooter-Akkus. Grundlage ist das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das die EU-Batterieverordnung in deutsches Recht überführt und das frühere Batteriegesetz ablöst.
Ziel ist ein dichtes Netz an Abgabestellen, damit defekte oder alte Stromspeicher nicht mehr zu Hause lagern oder fälschlicherweise im Restmüll landen.
Die Verbraucherzentrale Bayern informiert nach eigenen Angaben gezielt über Brandgefahren und Umweltfolgen unsachgemäßer Lagerung und Entsorgung. Laut Bundesumweltministerium drohen bei Fehlwürfen von Lithium-Ionen-Akkus in den Hausmüll Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Wertstoffhöfe: Unbegrenzte Annahme von E‑Bike-Akkus
Kernpunkt der Neuregelung ist die Pflicht kommunaler Wertstoffhöfe, E‑Bike- und E‑Scooter-Batterien ohne Mengenbegrenzung und kostenlos anzunehmen. Damit entfällt die bisher oft regionale Unsicherheit, ob und in welcher Stückzahl Akkus abgegeben werden können. So umfasst die Pflicht alle gängigen Lithium-Ionen-Speicher aus Pedelecs, S-Pedelecs und E‑Scootern.
Für Verbraucher bedeutet das: Auch mehrere ausgediente Energiespeicher aus einem Fuhrpark können gesammelt zur kommunalen Sammelstelle gebracht werden. Wichtig bleibt, Akkus transportsicher zu verpacken, etwa mit isolierten Polen und stabilen Behältnissen, um Kurzschlüsse und daraus resultierende Brände zu verhindern.
Handel und Online-Shops mit klaren Rücknahme-Regeln
Neben Städten und Gemeinden sind auch Fachhändler stärker eingebunden. Geschäfte, die E‑Bikes verkaufen, müssen Altakkus kostenfrei zurücknehmen, unabhängig davon, ob diese dort ursprünglich erworben wurden. Online-Anbieter sind verpflichtet, ein erreichbares Rücknahmesystem vorzuhalten, etwa über kooperierende Sammelstellen in Wohnortnähe.
Die Verbraucherzentrale Bayern betont in einer Information, dass Händler aktiv über diese Möglichkeiten aufklären müssen, damit Kunden beim Kauf direkt wissen, wie sie Batterien am Ende der Nutzung abgeben können. Ältere Vorgaben, die Rückgaben häufig an den ursprünglichen Verkäufer banden, wurden damit deutlich erweitert.
Bayern-Beispiel: Rückgabe im Alltag organisieren
Wie die neuen Regeln praktisch aussehen können, zeigt das Beispiel Bayern. Wertstoffhöfe wie in Memmingen sind verpflichtet, E‑Bike-Stromspeicher anzunehmen; entsprechende Standorte lassen sich über die Internetseiten der Gemeinden recherchieren.
Radfahrende profitieren von klaren Strukturen: Statt auf einzelne Händler angewiesen zu sein, steht nun ein flächendeckendes Rückgabe-Netz zur Verfügung. Für Vielnutzer lohnt es sich, feste Entsorgungstermine mit Wartungsintervallen von Fahrrädern zu koppeln.
Rohstoffe sichern, Hersteller stärker in der Pflicht
Das BattDG trat am 7. Oktober 2025 in Kraft, die erweiterten Pflichten der kommunalen Sammelstellen folgten ab Januar 2026. Politisches Ziel sind höhere Recyclingquoten für kritische Rohstoffe wie Lithium und Kobalt sowie eine Verringerung illegaler Entsorgungspfade.
Hersteller müssen die Finanzierung der Sammlung und Verwertung während des gesamten Lebenszyklus ihrer Batterien sicherstellen. Das betrifft sowohl deutsche Anbieter als auch Importeure, die Akkus auf den Markt bringen. Für Verbraucher entstehen dadurch nach aktuellem Stand keine zusätzlichen Entsorgungsgebühren, da Rücknahme und Abgabe weiterhin kostenfrei erfolgen sollen.