Der Schufa-Score entscheidet oft darüber, ob ein Mietvertrag zustande kommt, ein Ratenkauf genehmigt wird oder ein Kredit bezahlbar bleibt. Bislang beruhte die Kennzahl auf rund 250 Merkmalen und galt wegen der intransparenten Berechnung als „Black Box“. Nach anhaltender Kritik von Verbraucherschützern und Datenschützern sowie einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt die Auskunftei ihr System nun grundlegend um. Ab Ende März 2026 soll ein vereinfachter Score gelten, der auf einem neuen Online-Zugang basiert und für Millionen Verbraucher finanziell relevante Folgen haben kann, wie t3n berichtet.

Neuer Score: 12 Kriterien statt 250 Merkmale

Künftig fließen nur noch zwölf klar definierte Faktoren in die Bonitätsbewertung ein. Dazu gehören unter anderem das Alter der ältesten Kreditkarte, die Dauer der aktuellen Wohnadresse, die Zahl neu eröffneter Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen zwölf Monaten sowie der Kredit mit der längsten Restlaufzeit. Hinzu kommen Anfragen im Telekommunikations- und Onlinehandel, das Alter des ältesten Bankvertrags, ein möglicher Immobilienkredit oder eine Bürgschaft, aufgenommene Ratenkredite, der allgemeine Kreditstatus, eine durchgeführte Identitätsprüfung, ein jüngster Rahmenkredit wie der Dispo sowie Zahlungsstörungen. Aus allen Punkten ergibt sich ein einheitlicher Wert zwischen 100 und 999; je höher die Zahl, desto günstiger fällt die Bonitätseinschätzung aus, meldet br.de.

Schufa-Account: Kostenloser Onlinezugang ab 2026

Zentraler Zugang zum neuen System ist ein persönlicher Schufa-Account. Ab Ende März 2026 sollen Verbraucher ihren vereinfachten Score kostenfrei online einsehen können. Interessenten tragen sich zunächst in eine Warteliste ein und werden schrittweise freigeschaltet. Für die Nutzung ist eine einmalige Identifizierung notwendig – derzeit per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, künftig auch per Brief. Der Zugriff startet im Browser auf PC, Tablet und Smartphone; eine eigene App ist geplant. Ein „Datencockpit“ soll es ermöglichen, verschiedene Szenarien zu simulieren, etwa wie sich ein neuer Ratenkredit oder die Kündigung einer Kreditkarte auf die eigene Bewertung auswirkt.

EuGH-Urteil setzt die Schufa unter Druck

Auslöser der Reform ist vor allem die Rechtsprechung in Luxemburg. Der EuGH wertete das frühere Scoring als grundsätzlich unzulässige „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“, sofern Banken und andere Kunden der Auskunftei dem Wert eine maßgebliche Rolle bei der Kreditvergabe beimessen. Zudem entschied das Gericht, dass private Auskunfteien Daten aus öffentlichen Insolvenzregistern nicht länger speichern dürfen als die Register selbst. Parallel plante die frühere Ampel-Regierung strengere Regeln im Bundesdatenschutzgesetz, darunter ein Verbot der Nutzung bestimmter personenbezogener Daten für Scorings. Die Gesetzesnovelle scheiterte jedoch vor dem Ende der Koalition; eine Neuauflage durch die aktuelle Regierung steht aus.

Mehr Einblick, aber weiterhin Konflikte um Datenqualität

Trotz des vereinfachten Modells bleibt die genaue Gewichtung der zwölf Kriterien Geschäftsgeheimnis. Der Algorithmus selbst wird nicht offengelegt, um gezielte Manipulationen zu verhindern, argumentiert das Unternehmen. Datenschützer und Verbraucherschützer sehen die Reform daher nur als Teilschritt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband registrierte 2024 insgesamt 317 Beschwerden zu Bonitätsbewertungen, in 79 Prozent der Fälle ging es um die Schufa. Kritikpunkt sind vor allem fehlerhafte oder veraltete Einträge, deren Berichtigung viel Aufwand verursachen kann. Experten raten deshalb zu regelmäßigen Datenabfragen und konsequenten Korrekturgesuchen, falls falsche Informationen entdeckt werden. Da die Auskunftei nach eigenen Angaben Daten zu rund 68 Millionen Menschen in Deutschland speichert, können schon kleine Ungenauigkeiten erhebliche finanzielle Folgen haben.