In Deutschland gilt bisher ein starres System für die Gültigkeit des Personalausweises: Unter 24 Jahren ist das Dokument sechs Jahre einsetzbar, ab 24 Jahren zehn Jahre. Danach folgt jedes Mal der gleiche Ablauf mit Terminvereinbarung im Bürgeramt, Unterlagenprüfung und Wartezeiten. Künftig soll für ältere Menschen eine Sonderregel gelten. Nach Plänen von Bund und Ländern sollen Personen ab 70 Jahren einen Personalausweis ohne Ablaufdatum beantragen können, wie wmn.de berichtet. Damit entfällt für diese Altersgruppe das regelmäßige Erneuern des Dokuments, was sowohl den Alltag von Seniorinnen und Senioren als auch die Arbeitsbelastung der Ämter spürbar erleichtern soll.
Ab 70 Jahren: Personalausweis dauerhaft gültig
Kern der Reform ist ein Personalausweis, der für Menschen ab 70 Jahren ohne Befristung ausgestellt werden kann. Das Dokument trägt dann kein Gültigkeitsdatum mehr, die Identitätsfunktion bleibt jedoch vollständig erhalten. Anspruch auf diese unbefristete Variante sollen alle Bürgerinnen und Bürger haben, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung bleibt ein regulärer Antrag im Bürgeramt, inklusive Foto und Identitätsprüfung. Auch im Fall von Verlust oder Diebstahl ist ein neuer Antrag nötig, selbst wenn zuvor bereits ein unbefristeter Ausweis vorlag, meldet wmn.de. Der neue Weg richtet sich damit klar an eine Bevölkerungsgruppe, für die Behördengänge oft mit größerem organisatorischem Aufwand verbunden sind.
Gesetzesänderung soll bis 2026 stehen
Damit der unbegrenzte Personalausweis möglich wird, müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Gültigkeitsdauer angepasst werden. Vorgesehen ist, die Änderungen bis Ende 2026 im Personalausweisgesetz zu verankern. Bis dahin läuft das heutige System weiter: Unter 24 Jahren bleiben es sechs Jahre Gültigkeit, ab 24 Jahren zehn Jahre, vorläufige Dokumente sind maximal drei Monate nutzbar. Die geplante Neuregelung ist Teil eines größeren Digitalisierungs- und Modernisierungspakets von Bund und Ländern, über das wmn.de berichtet. Ziel ist es, Verwaltungsverfahren zu verschlanken und Bürgerämter langfristig zu entlasten, indem standardisierte Vorgänge für ältere Menschen reduziert werden.
Weniger Behördengänge im höheren Alter
Für Seniorinnen und Senioren bedeutet die Reform vor allem eines: weniger Pflichttermine im Rathaus. Wer mit 70 Jahren einen neuen Ausweis ohne Ablaufdatum erhält, muss sich künftig nicht mehr um Verlängerungsfristen kümmern. Gerade im höheren Alter, wenn Mobilität, Gesundheit oder Pflege eine Rolle spielen, kann das den Alltag deutlich vereinfachen. Der Wegfall wiederkehrender Erneuerungen senkt zudem den organisatorischen Aufwand für Angehörige. Gleichzeitig bleibt die Identifikation gegenüber Banken, Reiseanbietern oder Gesundheitseinrichtungen unverändert möglich. Laut wmn.de ist ausdrücklich nicht geplant, die Funktion des Ausweises einzuschränken; lediglich die zeitliche Befristung entfällt für diese Altersgruppe.
Was für jüngere Personalausweis-Inhaber gilt
Für alle unter 70 Jahren bleibt das bekannte System bestehen: Jüngere Erwachsene und Jugendliche müssen ihren Ausweis weiterhin fristgerecht erneuern. Für Menschen unter 24 Jahren gilt die sechsjährige Gültigkeitsdauer, ab 24 Jahren bleibt es bei zehn Jahren, wie wmn.de berichtet. Wer häufig reist oder seinen Ausweis stark beansprucht, muss zudem im Blick behalten, ob Foto und äußere Merkmale noch ausreichend übereinstimmen, um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden. Vorläufige Personalausweise bleiben ein kurzfristiges Ersatzdokument mit maximal drei Monaten Laufzeit. Die geplante Sonderregel für ältere Menschen ergänzt das bisherige System also, ohne es grundlegend umzubauen.