Die Rentenbesteuerung wird in mehreren Bundesländern vereinfacht: Das Finanzamt erstellt für ausgewählte Fälle einen fertigen Vorschlag zur Einkommensteuer, ohne dass Betroffene selbst eine Steuererklärung ausfüllen müssen. Wie Wmn berichtet, lief das Pilotprojekt „Die Steuer macht das Amt“ 2025 im Finanzamt Kassel mit rund 6.000 Rentnerinnen und Rentnern an. Die Grundlage dafür sind Daten, die den Behörden ohnehin vorliegen, etwa zu Renten, Löhnen und Versicherungsbeiträgen. Damit entfällt für einen Teil der Betroffenen das Sammeln von Belegen und das Ausfüllen der üblichen Formulare.
75 Prozent stimmten dem Vorschlag des Finanzamts zu
Das Verfahren ist klar angelegt: Betroffene erhalten Post mit einem fertigen Vorschlag zur Festsetzung der Einkommensteuer. Danach prüfen sie die Angaben. Wenn alles stimmt, ist nichts weiter zu veranlassen. Bleibt innerhalb von vier Wochen ein Widerspruch aus, verschickt das Finanzamt den Bescheid automatisch. Zusätzliche Ausgaben können in dieser Frist noch nachgereicht werden. Nach Angaben aus dem Test nahmen 75 Prozent den Vorschlag einfach an. Gedacht ist das Modell vor allem für Menschen ohne Steuerberatung, die ausschließlich Einkünfte aus Rente, Pension oder Beschäftigung haben.
Hessen rechnet mit 200.000 Fällen, bundesweit sind es 500.000
2026 wurde das Projekt deutlich ausgeweitet. Neben Hessen beteiligen sich Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen. Allein in Hessen geht es um rund 200.000 Fälle, bundesweit um etwa 500.000 potenziell entlastete Menschen. Daneben gibt es in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen schon länger eine ähnliche Amtsveranlagung für Rentnerinnen und Rentner. Dort gilt sie allerdings nur, wenn Betroffene aktiv auf die eigene Steuererklärung verzichten. Das neue Modell setzt damit stärker auf einen vorgefertigten Bescheid als Ausgangspunkt des Verfahrens.
Manfred Pentz nennt das Ziel: weniger Aufwand für Betroffene
Hessens Minister Manfred Pentz sagte laut wmn.de: „Wir wollen das Leben der Menschen einfacher machen, nicht komplizierter.“ Das Verfahren passt zu einem Bereich, in dem immer mehr Ruheständler mit Steuerfragen konfrontiert sind. Gerade für Menschen mit überschaubaren Einkünften kann ein fertiger Bescheid den Aufwand spürbar verringern. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung für die Kontrolle der Angaben bei den Empfängern. Denn auch wenn viele Informationen bereits vorliegen, decken sie nicht automatisch alle abzugsfähigen Kosten ab, die sich auf die tatsächliche Steuerlast auswirken können.
Handwerkerkosten und Spenden können im Vorschlag fehlen
Genau dort liegt der wichtigste Vorbehalt. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe warnte davor, den Vorschlag ungeprüft zu akzeptieren. Fehlen etwa Handwerkerkosten oder Spenden, kann die festgesetzte Steuer höher ausfallen als nötig. Wer den Bescheid erhält, sollte deshalb die vierwöchige Frist nutzen und mögliche zusätzliche Ausgaben ergänzen. Der Nutzen des Verfahrens liegt in weniger Bürokratie, nicht im Verzicht auf die eigene Prüfung. Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: weniger Formulare, aber weiterhin ein genauer Blick auf alle Posten, die die Steuer mindern können.