Die geplante Mütterrente III schließt eine seit Jahrzehnten bestehende Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, erhalten künftig die gleichen Kindererziehungszeiten wie Eltern jüngerer Jahrgänge. Grundlage ist das neue Rentenpaket, das im Bundestag beschlossen wurde. Aktuell werden für ältere Jahrgänge bis zu 2,5 Entgeltpunkte angerechnet, für jüngere bis zu drei Punkte. Künftig sollen unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes einheitlich drei Punkte gelten. Das entspricht drei Jahren Kindererziehungszeit pro Kind, die über Steuermittel finanziert werden, meldet die Deutsche Rentenversicherung.

Drei Reformstufen seit 2014: Von Mütterrente I bis III

Die Leistung wurde schrittweise ausgebaut. Zum 1. Juli 2014 kam die Mütterrente I, die die bisher nur einjährige Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder auf bis zu zwei Jahre anhob. Zum 1. Januar 2019 folgte Stufe II mit einer Ausweitung auf 2,5 Entgeltpunkte. Damit erhielten Eltern dieser Jahrgänge bereits zusätzliche Rentenansprüche, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Mit der zum 1. Januar 2027 vorgesehenen Mütterrente III wird nun ein weiterer halber Rentenpunkt je Kind ergänzt. Betroffen sind laut Einschätzungen rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner, vor allem Mütter, da Väter diese Leistung bislang deutlich seltener beziehen, meldet deutsche-handwerks-zeitung.de.

40,79 Euro pro Rentenpunkt: So viel Geld gibt es pro Kind

Seit 1. Juli 2025 liegt der bundeseinheitliche Rentenwert bei 40,79 Euro pro Entgeltpunkt – dieser Wert gilt mindestens bis zum 30. Juni 2026. Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht ungefähr einem Rentenpunkt. Drei Jahre bringen somit etwa drei Punkte und derzeit rund 122,37 Euro brutto monatlich pro Kind. Für vor 1992 geborene Kinder werden aktuell etwa 2,5 Punkte anerkannt, also rund 102 Euro. Kommt mit der Mütterrente III ein halber Punkt hinzu, steigt die Monatsrente um etwa 20,40 Euro je Kind, rechnet die Deutsche Rentenversicherung vor. Künftige Rentenanpassungen können diesen Betrag weiter erhöhen.

Rechenbeispiele: 1, 2 oder 3 Kinder machen den Unterschied

Bei mehreren Kindern summieren sich die zusätzlichen Entgeltpunkte deutlich. Für zwei vor 1992 geborene Kinder ergeben sich heute bereits rund fünf Punkte aus Kindererziehungszeiten, das sind etwa 203,95 Euro brutto im Monat. Bei drei Kindern kommen etwa 305 bis 306 Euro zusammen, wie deutsche-handwerks-zeitung.de erläutert. Mit der Mütterrente III erhöht sich dieser Betrag nochmals: Pro Kind werden zusätzliche 0,5 Punkte anerkannt, also rund 20,40 Euro monatlich. Daraus ergeben sich grob 20,40 Euro Mehrbetrag für ein Kind, 40,80 Euro für zwei Kinder und 61,20 Euro für drei Kinder, solange der Rentenwert von 40,79 Euro gilt, so buerger-geld.org.

Anspruch, Antrag und Zeitpunkt der Auszahlung

Kindererziehungszeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung für Eltern angerechnet, wenn sie ihr Kind in Deutschland erziehen und dort mit ihm leben. Die Beiträge übernimmt der Bund. Das gilt unabhängig davon, ob parallel eine Erwerbstätigkeit besteht; ab der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt allerdings nur eine anteilige Gutschrift der Punkte. Ein gesonderter Antrag auf Mütterrente ist für laufende Altersrenten in der Regel nicht nötig: Bestehende Renten werden automatisch überprüft und neu berechnet, meldet die Deutsche Rentenversicherung. Die neuen Regeln gelten ab 1. Januar 2027, technisch erfolgt die Umsetzung jedoch voraussichtlich erst 2028 – Nachzahlungen sind für die Zwischenzeit vorgesehen.