Die Debatte um die sogenannte Rente mit 63 hat nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt neue Dynamik bekommen. Dort erreichte die AfD 43,8 Prozent, die CDU kam auf 17,2 Prozent, die SPD auf 9,3 Prozent. Im Kern geht es um die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren. Noch ist daran rechtlich nichts geändert. Wie cash-online.de berichtet, gibt es bislang weder ein Gesetz noch einen Referentenentwurf noch einen festgelegten Stichtag. Wer die Voraussetzungen heute erfüllt, kann weiter nach geltendem Recht planen.

Alterssicherungskommission: 33 Empfehlungen, Punkt 6 trifft die Rente

Auslöser der Debatte ist der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026. Das 13-köpfige Gremium unter Leitung von Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise legte 33 Empfehlungen vor. Der strittigste Satz steht in Empfehlung 6: „Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.“ Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD kündigte am 2. Juli an, die Empfehlungen als Gesamtpaket in ein Gesetz zu überführen und das Verfahren noch 2026 abzuschließen. Zugleich verlangt die Kommission Vertrauensschutz und Härtefallregeln.

Tim Klüssendorf meldet Vorbehalte, Lars Klingbeil hielt dagegen

In der SPD ist die Linie dazu nicht geschlossen. Generalsekretär Tim Klüssendorf sagte, eine einfache Abschaffung sehe er mit „großen Vorbehalten“, zudem sei der Bundestag „kein Abnickverein“. Eine Führungsdebatte über Lars Klingbeil und Bärbel Bas lehnte er am Wahlabend ab. Der Parteichef hatte das Ende der Regelung im Wahlkampf noch verteidigt und zugleich auf die Vorarbeit der Kommission verwiesen. Im ZDF nannte er das Wahlergebnis ein „auch ein Signal an Berlin“. Offen ist vor allem die Länge möglicher Übergangsfristen.

Annika Klose fordert fünf Jahre, Merz nennt keinen harten Schnitt

Über das Ob wird gestritten, aber noch stärker über das Wie. Annika Klose, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und stellvertretende Vorsitzende der Kommission, schlägt eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor. Dagmar Schmidt unterstützt das, auch Bärbel Bas verweist auf einen solchen Zeitraum. Friedrich Merz hält an der Abschaffung fest, sagte aber: „Wir machen das nicht von einem Tag auf den anderen“, so der Kanzler laut cash-online.de. Thorsten Frei sprach sich zudem für eine Härtefallregelung aus. Auch bestehende Altersteilzeitverträge sollen nach Forderungen aus der SPD berücksichtigt werden.

1.677 Euro im Schnitt: Was Versicherte jetzt konkret prüfen sollten

Für Betroffene zählt vor allem die aktuelle Rechtslage. Wer 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann die abschlagsfreie Altersrente weiter nutzen. Für die Jahrgänge 1962 und 1963 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten beziehungsweise 64 Jahren und zehn Monaten. Ab Jahrgang 1964 sind es 65 Jahre. Die Kommission beziffert das Einsparpotenzial einer Abschaffung auf rund 430 Millionen Euro je Rentenjahrgang und Jahr. 2025 lag die durchschnittliche Zugangsrente bei dieser Rentenart bei 1.677 Euro, bei der Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen bei 1.257 Euro. Wer kurz vor dem Ruhestand steht, sollte Versicherungsverlauf, Geburtsjahr und geplanten Rentenbeginn genau prüfen.